🌸 Kirschblüte 🌸: Maskenpflicht in der Bonner Altstadt von 29. März bis 18. April | Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen verlängert

Kirschblüte in der Bonner Altstadt

Anlässlich der Kirschblüte gilt in der Altstadt von Montag, 29. März, bis zunächst Sonntag, 18. April 2021, täglich von 9 bis 22 Uhr eine Maskenpflicht. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bundesstadt Bonn am Freitag, 26. März 2021, veröffentlicht. Von einer Sperrung der Straßenzüge wird abgesehen. Im Bereich zwischen

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Zur Kirschblüte Maskenpflicht in der Bonner Altstadt 🍒🌸

Kirschblüte in der Bonner Altstadt

Jedes Jahr zieht die Kirschblüte in der Altstadt viele Menschen aus Bonn und dem Umland, längst aber auch aus ganz Deutschland und der Welt an. Auch wenn durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr mit deutlich weniger Besucherinnen und Besuchern gerechnet wird, geht die Stadt von einem hohen Andrang aus, bei dem in den engen Straßen eine Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern nicht immer möglich sein wird.

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