🌸 Kirschblüte 🌸: Maskenpflicht in der Bonner Altstadt von 29. März bis 18. April | Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen verlängert

Kirschblüte in der Bonner Altstadt

Anlässlich der Kirschblüte gilt in der Altstadt von Montag, 29. März, bis zunächst Sonntag, 18. April 2021, täglich von 9 bis 22 Uhr eine Maskenpflicht. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bundesstadt Bonn am Freitag, 26. März 2021, veröffentlicht. Von einer Sperrung der Straßenzüge wird abgesehen. Im Bereich zwischen

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Neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab 25. Januar / Aktuelle Zahlen für Bonn

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab Montag, 25. Januar 2021. Der Lockdown wird – wie beim Treffen des Bundes und der Länder in dieser Woche vereinbart – bis einschließlich Sonntag, 14. Februar 2021, verlängert.

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