Rathaussturm an Weiberfastnacht: Standplätze für Getränke- und Imbissstände zu vergeben

Die Bundesstadt Bonn vergibt anlässlich des traditionellen Rathaussturms an Weiberfastnacht am Donnerstag, 28. Februar 2019, in Beuel Standflächen auf dem Rathausvorplatz zur Bewirtschaftung von zwei Ausschankwagen und einem Imbissstand. Abgabetermin für die vollständigen Bewerbungsunterlagen ist Montag, 10. Dezember 2018.

Die Vergabe der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot. Hierbei kann ein Angebot für die Bewirtschaftung von zwei Ausschank-Plätzen und/oder einem Imbissplatz abgegeben werden. Das Mindestgebot für zwei Ausschankplätze beträgt 2000 Euro, für einen Imbissplatz gilt das Mindestgebot von 690 Euro. Berücksichtigt werden nur angemessene Angebote. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. Die Stadt Bonn kann den Vertrag über die Standflächen auf dem Rathausvorplatz anlässlich des Rathaussturms zu den Konditionen des jeweiligen Höchstgebotes zweimal um ein weiteres Jahr verlängern. Die jeweilige Verlängerung wird bis zum 30. Juni des Jahres ausgesprochen.

Gute Stimmung an Weiberfastnacht trotz Kälte

Bonn – Stadtordnungsdienst, Rettungsdienst, Feuerwehr und das Team des Bonner Event Sprinters ziehen insgesamt eine positive Bilanz der Feierlichkeiten an Weiberfastnacht. Auch die After School Party des Jugendamtes auf dem Münsterplatz ist sehr gut besucht gewesen.

Bilanz von Feuerwehr und Rettungsdienst

Die Feuerwehr rückte an Weiberfastnacht in der Zeit von 10 bis 19 Uhr rund um den Umzug, den Rathaussturm und die Feierlichkeiten am Beueler Rheinufer zu elf Rettungsdiensteinsätzen aus. Bei zwei Einsätzen wurde ein Notarzt hinzugezogen. Der Rettungsdienst wurde durch vier zusätzliche Rettungswagen der Bonner Hilfsorganisationen verstärkt, und ein Verbindungsbeamter der Feuerwehr war in der Koordinierungsgruppe im Rathaus Beuel vertreten.

Die Öffnungszeiten der Bonner Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen in der Karnevalszeit

An den Karnevalstagen, von Weiberfastnacht, Donnerstag, 8. Februar 2018, bis Veilchendienstag, 13. Februar 2018, gelten spezielle Öffnungszeiten:

Museen
Das Kunstmuseum Bonn öffnet Karnevalsfreitag, -samstag, -sonntag und Veilchendienstag von 11 bis 18 Uhr. Weiberfastnacht und Rosenmontag bleibt das Haus geschlossen. Infos zu aktuellen Ausstellungen gibt es auf www.kunstmuseum-bonn.de .

Rathaussturm an Weiberfastnacht: Standplätze für Getränke- und Imbissstände zu vergeben

Die Bundesstadt Bonn vergibt anlässlich des traditionellen Rathaussturms an Weiberfastnacht am Donnerstag, 8. Februar 2018, in Beuel Standflächen auf dem Rathausvorplatz zur Bewirtschaftung von zwei Ausschankwagen und einem Imbissstand. Abgabetermin für die vollständigen Bewerbungsunterlagen ist Donnerstag, 25. Januar 2018.

Die Vergabe der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot. Hierbei kann ein Angebot für die Bewirtschaftung von zwei Ausschank-Plätzen und/oder einem Imbissplatz abgegeben werden. Das Mindestgebot für zwei Ausschankplätze beträgt 1320 Euro, für einen Imbissplatz gilt das Mindestgebot von 490 Euro. Berücksichtigt werden nur angemessene Angebote. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht.