Beueler Weiberfastnacht: Jubiläumssession startet

Für die Beueler „Wiever“ beginnt am Samstag, 11. November 2023, nicht nur eine weitere Session, sondern eine ganz besondere: Sie feiern „200 Jahre Beueler Weiberfastnacht“. Und auch die Stadt Bonn feiert ihr karnevalistisches Alleinstellungsmerkmal, indem sie das Jubiläum tatkräftig unterstützt.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner ist Schirmherrin des Jubiläumsjahres und voller Vorfreude auf die Session: „Die Weiberfastnacht ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Denn in Beuel wurde erfunden, was heute Millionen von Menschen zum Auftakt des Straßenkarnevals im Rheinland feiern. Im Namen der Stadt Bonn gratuliere ich herzlich zum 200-jährigen Bestehen. Wäscherprinzessin Sabrina I., ihren Wäscherinnen und allen Beteiligten wünsche ich ein wundervolles Jubiläumsjahr und eine tolle Session. Ich freue mich schon jetzt darauf, bei Höhepunkten wie der feierlichen Proklamation oder dem Rathaussturm dabei zu sein.“

Beueler Rathaussturm 2024: Ausschankwagen und Imbissstand gesucht

Die Bundesstadt Bonn vergibt anlässlich des traditionellen Rathaussturms an Weiberfastnacht am Donnerstag, 8. Februar 2024, in Bonn-Beuel Standflächen auf dem Rathausvorplatz zur Bewirtschaftung von zwei Ausschankwagen und einem Imbissstand. Gebote können bis Donnerstag, 28. September 2023, (Eingangsstempel oder Eingangsdatum) eingereicht werden.

Weiberfastnacht 2020: „Wiever“ erstürmen das Rathaus in Bonn-Beuel

Weiberfastnacht 2020: „Wiever“ erstürmen das Rathaus in Bonn-Beuel

Nicht etwa in Köln oder Düsseldorf, sondern im Bonner Stadtteil Beuel steht die Wiege der Weiberfastnacht. Hier taten sich die Wäscherinnen vor mehr als 190 Jahren zusammen, um sich gegen das Patriarchat zu wehren. Und auch in diesem Jahr zeigen die Beueler „Wiever“ den Männern wieder, wo es langgeht. Mit Wäscherprinzessin Romina I. an der Spitze werden sie am Donnerstag, 20. Februar 2020, das Beueler Rathaus erstürmen. Zuvor zieht der Weiberfastnachtszug durch die Beueler Straßen.
Rund 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer machen sich unter dem Motto „Beuele Wieve klassisch jeck, mit Beethoven he an jeder Eck“ um 10 Uhr auf ihren gut zweistündigen Weg von der Siegburger Straße zum Beueler Rathaus. Den Bezug zum Beethoven-Jubiläumsjahr 2020 greifen auch einige Zuggruppen auf – auch wenn der weltberühmte Komponist vor 250 Jahren auf der anderen Rheinseite geboren wurde…

Öffnungszeiten der Bonner Stadtverwaltung in der Karnevalszeit

Museen
Das Kunstmuseum Bonn öffnet Weiberfastnacht, Karnevalsfreitag, -samstag, -sonntag und Veilchendienstag von 11 bis 18 Uhr. Rosenmontag bleibt das Haus geschlossen. Von Donnerstag, 20. Februar, bis Sonntag, 3. Mai 2020, zeigt die Videokünstlerin Candice Breitz unter anderem eine Installation, die in Zusammenarbeit mit einer Gemeinschaft von Sexarbeiterinnen und -arbeitern entstanden ist. Auch ihr aktuelles Projekt „Labour“, das Geburten aus einem neuen Blickwinkel zeigt, wird zu sehen sein. Infos zur Ausstellung gibt es auf www.kunstmuseum-bonn.de .
Das Stadtmuseum ist über Karneval von Montag, 17. Februar, bis Dienstag, 25. Februar 2020, geschlossen. Im Ernst-Moritz-Arndt-Haus kann noch bis Sonntag, 22. März, die Sonderausstellung „Arndtiana in Bonn“ besichtigt werden. Das Ernst-Moritz-Arndt-Haus hat regulär mittwochs bis samstags von 13 bis 17 Uhr und sonntags von 11.30 bis 17 Uhr geöffnet. Montags und dienstags hat das Haus geschlossen. Infos über aktuelle Ausstellungen und Veranstaltungen gibt es unter www.bonn.de/stadtmuseum .

Rathaussturm an Weiberfastnacht: Standplätze für Getränke- und Imbissstände zu vergeben

Die Bundesstadt Bonn vergibt anlässlich des traditionellen Rathaussturms an Weiberfastnacht am Donnerstag, 28. Februar 2019, in Beuel Standflächen auf dem Rathausvorplatz zur Bewirtschaftung von zwei Ausschankwagen und einem Imbissstand. Abgabetermin für die vollständigen Bewerbungsunterlagen ist Montag, 10. Dezember 2018.

Die Vergabe der Flächen erfolgt gegen Höchstgebot. Hierbei kann ein Angebot für die Bewirtschaftung von zwei Ausschank-Plätzen und/oder einem Imbissplatz abgegeben werden. Das Mindestgebot für zwei Ausschankplätze beträgt 2000 Euro, für einen Imbissplatz gilt das Mindestgebot von 690 Euro. Berücksichtigt werden nur angemessene Angebote. Ein Anspruch auf Zuschlag besteht nicht. Die Stadt Bonn kann den Vertrag über die Standflächen auf dem Rathausvorplatz anlässlich des Rathaussturms zu den Konditionen des jeweiligen Höchstgebotes zweimal um ein weiteres Jahr verlängern. Die jeweilige Verlängerung wird bis zum 30. Juni des Jahres ausgesprochen.