Nach fast 1,5 Jahren strömt seit Mitte Mai 2023 wieder Wasser über die Kaskade im Japanischen Garten in der Rheinaue.
Die Rinne des Wasserlaufs war undicht und musste abgedichtet werden. Nachdem das Leck im Auftrag des Amtes für Umwelt und Stadtgrün durch ein Fachunternehmen identifiziert und abgedichtet worden war, stellte sich beim Versuch der Inbetriebnahme heraus, dass die Pumpe der Kaskade ausgefallen war. Diese wurde daraufhin durch die Brunnenkolonne
Am Gründonnerstag, 9. April, registrierte die Stadt mittags 334 akute Fälle der Erkrankung mit dem Coronavirus, das sind drei weniger als am Vorabend. Seit dem 29. Februar, als die Pandemie erstmals in Bonn nachgewiesen wurde, sind es insgesamt 447. Genesen sind 111 positiv Getestete, zwei betagte Patienten sind verstorben. Die Verdoppelungsgeschwindigkeit der Ausbreitung des Virus liegt in Bonn bei 13 Tagen.
Oberbürgermeister Ashok Sridharan bat, aus dem leichten Rückgang keine voreiligen Schlüsse zu ziehen: „Im günstigsten Fall spricht das dafür, dass die Maßnahmen allererste vorsichtige Erfolge zeigen. Allerdings heißt das auch, dass wir den Weg des Kontaktverbots mit all seinen unvermeidlichen Einschränkungen unbedingt weitergehen müssen.“
In den Krankenhäusern befinden sich 69 Patienten aus dem In- und Ausland, 24 auf Normalstation, 26 auf Intensivstation, 19 werden beatmet. In zweien der bisher schon betroffenen Altenheime ist je ein weiterer bestätigter Fall bekannt geworden.
Wer dennoch unterwegs sein sollte, muss das Kontaktverbot für mehr als zwei Personen befolgen und zu Mitmenschen Abstand halten. „Bisher ist es uns nicht gelungen, die Verbreitung des Virus einzudämmen“, sagt Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan. „Bitte halten Sie sich daher an die Einschränkungen.“
Grillen in Bonn – Die wichtigsten Fragen und Antworten Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Wer im Park oder am Rhein grillen möchte, muss auf einiges achten. Grillen ist in Bonn zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch sind dabei einige Regeln zu beachten: Es darf für Personen oder die Umgebung keine Brandgefahr bestehen. Auch sollen andere Personen nicht durch Rauch, Geruch oder Flugasche belästigt werden. Und Vorsicht! Nicht überall im Stadtgebiet darf gegrillt werden.
Wo darf man grillen?
Im Februar 2017 hat der Rat beschlossen, dass Grillen auch außerhalb von eingerichteten Grillplätzen erlaubt ist. Dabei ist aber einiges zu beachten! Grundsätzlich darf für Personen oder die Umgebung keine Brandgefahr bestehen. Auch darf es keine erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch oder Flugasche geben. Grillen macht Freude. Gewusst wo, wie und wann.