Zurückrudern wird zur neuen Stadthausdisziplin – CDU zum Trauerspiel um die diesjährigen Martinszüge in Bonn

Oberbürgermeisterin Katja Dörner scheint sich für einen neuen Wettbewerb qualifizieren zu wollen, dem Zurückrudern.

„In Sachen Martinsumzüge muss sich Frau Dörner erneut korrigieren und ihre ursprünglichen Anordnungen – die teilweise deutlich über die Regelungen des Landes hinausgingen – zurücknehmen. So sehr wir die jüngste Entscheidung zum Wegfall der zunächst angeordneten Kontrollen der Masken- und 3G-Pflicht bei den kleineren Bonner Martinszügen durch die Veranstalter auch begrüßen, so hilft dies doch den großen Martinszügen wie etwa dem traditionellen Zug durch die Bonner City nicht wesentlich weiter“, kritisiert CDU-Ratsfraktionsvorsitzender Guido Déus, MdL. Es ist schon sehr auffällig, dass im Stadthaus die Disziplin Zurückrudern, sobald sich Widerstand regt, zur Olympiareife erhoben wird. Zudem bleibt in der neuesten Veröffentlichung der OB unklar, was sie mit „Unterstützung für die größeren Martinszüge“ überhaupt meint und wie sie ihre Erklärung, doch noch „einen großen Martinszug zu realisieren“ umsetzen will. Hier braucht es eine Konkretisierung und Sicherheit für alle Beteiligten.

Die „Missverständnisse“ im Umfeld der Oberbürgermeisterin häufen sich – das Labyrinth in der Bonner Rheinaue muss weiter möglich sein

Auf völliges Unverständnis war die in den Medien kommunizierte Entscheidung der Bonner Stadtverwaltung, das beliebte Labyrinth in der Bonner Rheinaue aus vermeintlich “denkmalrechtlichen Gesichtspunkten” ab 2022 nicht mehr zu genehmigen, bei der CDU-Ratsfraktion gestossen. Damit wäre einem der wenigen, kostengünstigen und attraktiven Freizeitangebote für Kinder, Familien, Kindergartengruppen und Schulklassen in der Rheinaue der Garaus gemacht worden.

Stadt Bonn will Labyrinth in der Rheinaue erhalten

Das Labyrinth in der Bonner Rheinaue, das auch im Sommer 2021 große und kleine Besucherinnen und Besucher erfreuen wird, soll Bestandteil eines denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts für die Rheinaue werden. Ein solches zu erstellen war der Stadt Bonn von der Bezirksregierung Köln als Obere Denkmalschutzbehörde (ODB) Bonn aufgegeben worden. Sie ist zuständig, seit die Rheinaue 2017 unter Denkmalschutz gestellt wurde.