Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) (Stand: 1. Oktober 2020)

Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) (Stand: 1. Oktober 2020)

Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
im Zusammenhang mit der
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO)
(Stand: 1. Oktober 2020)

Verstöße gegen die CoronaSchVO sind seitens der zuständigen Behörden wie folgt
als Ordnungswidrigkeit zu ahnden:

Polizei Bonn

Bonn-Tannenbusch: 38-jähriger Autofahrer musste Führerschein abgeben

Mit quietschenden Reifen, laut aufheulendem Motor und augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr ein 38-jähriger Mann am Dienstag, 13.10.2020, gegen 16:40 Uhr, mit seinem Auto über die Oppelner Straße in Bonn-Tannenbusch. Außerdem missachtete er beim Abbiegen den Vorrang eines entgegenkommenden Radfahrers. Dieser konnte durch eine Notbremsung den Zusammenstoß vermeiden.