Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) (Stand: 1. Oktober 2020)

Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) (Stand: 1. Oktober 2020)

Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) (Stand: 1. Oktober 2020) Verstöße gegen die CoronaSchVO sind seitens der zuständigen Behörden wie folgt als Ordnungswidrigkeit zu ahnden:

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Coronavirus: Aktuelle Zahlen für Bonn | Einhaltung der Corona-Vorschriften wird weiter kontrolliert

Auf Grund der angekündigten zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen ab 2. November und Halloween rechnet die Stadt Bonn damit, dass am Wochenende, 31. Oktober/1. November, im gesamten Stadtgebiet viel mehr Menschen unterwegs sein werden als üblich. Daher appelliert sie eindringlich an die Bevölkerung, sowohl drinnen als auch draußen die AHA-Regeln sowie die aktuell gültigen Vorgaben der Coronaschutzverordnung zu berücksichtigen.

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