Vergabekammer Rheinland: Aufhebung des Vergabeverfahrens zum Viktoriakarree rechtmäßig
Die durch den Rat am 1. Februar 2016 beschlossene Aufhebung des Vergabeverfahrens in Sachen Viktoriakarree ist rechtmäßig. Das geht aus einem Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 21. Juli 2016 hervor. Der Investor hatte die „Aufhebung der Aufhebung“ beantragt, um auf dem Areal ein Geschäftszentrum zu verwirklichen. Der Rat hatte im November 2015 dem Bürgerbegehren „Viva Viktoria“ entsprochen und seinen früheren Beschluss zurückgenommen, der Viktoria-Karree Immobilien GmbH den Zuschlag für ihr Bauprojekt auf dem Gelände zu…