Weitere Fördermittel von 25 Mio. Euro für nordrhein-westfälische Innenstädte – Bonn stellt keinen Antrag

Das neue Jahr beginnt für viele nordrhein-westfälische Innenstädte mit guten Nachrichten: Die NRW-Koalition stärkt mit noch einmal fast 25 Millionen Euro die Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen. Das Land unterstützt Kommunen dabei, Leerstände zu füllen, gezielter zu verhandeln oder neue Innenstadt-Allianzen zu schmieden. Die Städte können mit der Projektumsetzung ab sofort starten.

Hierzu erklären die beiden Bonner Landtagsabgeordneten Guido Déus und Christos Katzidis:

„Unsere Innenstädte sind Wirtschafts-, Wohn- und Lebensraum und sollen es bleiben! Die City ist nicht nur Aushängeschild einer Gemeinde, sondern auch ein Ort der Begegnung für die Menschen. Wir müssen die Zentren lebendig halten, denn von einer starken Innenstadt profitieren alle in unserer Bundesstadt Bonn.

Corona hat den Einzelhandel auch in unserer Stadt stark getroffen und die Konkurrenz mit den großen Onlineanbietern drastisch verschärft. Das Förderprogramm ist landesweit für Händlerinnen und Händler, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, ein echter Lichtblick. Die dritte Programmphase seit 2020 zeigt zudem den Bedarf vor Ort. Mit dem Sofortprogramm werden nunmehr insgesamt über 200 Kommunen mit rund 95 Millionen Euro Landesförderung unterstützt.

Daher haben wir absolut überhaupt kein Verständnis für die Tatsache, dass die Bundesstadt Bonn, nach einer erfolgreichen Teilnahme an der ersten Fördertranche (300.000 Euro für die Stadtbezirkszentren Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg) nun zum wiederholten Mal keinen Förderantrag gestellt hat!

Erneut werden wichtige Fördermöglichkeiten nicht genutzt – zum Schaden unserer Stadt, des Handels und aller Bonner Bürgerinnen und Bürger!“

Hintergrund:

Im dritten Aufruf wurden die bekannten und bewährten Förderbausteine des im Sommer 2020 initiierten Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen fortgeführt: Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements. Darüber hinaus wurden die Fördertatbestände erweitert. Neu ist beispielsweise die Förderung von Umbaupauschalen bei der Anmietung von Ladenlokalen oder die Schaffung von mehr Innenstadtqualität durch das Aufstellen von Stadtbäumen. Anfang 2022 wird es noch einmal die Möglichkeit geben, weitere Anträge zur Qualität der Innenstädte, insbesondere zur Begrünung, zu stellen.

 

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