Zusätzliche Schutzmaßnahmen auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Schutzmaßnahmen. Insbesondere die Kontrollen der 2G-Regel (geimpft, genesen) werden ausgeweitet.

Um den Weihnachtsmarkt durchführen zu können, ist die Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienevorkehrungen notwendig. Daher bewertet die Stadt die geltenden Regelungen fortlaufend und justiert gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen nach. Dazu steht sie in einem engen, konstruktiven Austausch mit der Polizei und den Schausteller*innen.

Ab 24. November sollen an allen 165 Ständen des Weihnachtsmarktes Überprüfungen der 2G-Regel durch die Betreiberinnen der Marktstände erfolgen. Das hat die Stadt am Montag mit Vertretern der Schaustellerinnen vereinbart. Für die Besucher*innen des Marktes bedeutet dies: Beim Kauf beispielsweise von Speisen, Getränken, Kunsthandwerk oder weihnachtlichen Artikeln müssen sie immer ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.

Darüber hinaus wird die Stadt zusätzliches Personal für Überprüfungen einsetzen. Der nächtliche Sicherheitsdienst des Weihnachtsmarktes wird nun auch tagsüber bei Kontrollen unterstützen.

An zwei Anlaufstellen auf dem Weihnachtsmarktgelände können Besucher*innen ihren Nachweis über die Genesung oder die Impfung vorzeigen und erhalten ein rotes Armbändchen mit der Aufschrift „Weihnachtsmarkt 2021“ über die bereits erfolgte 2G-Überprüfung. Bei Kontrollen können diese Armbänder unkompliziert vorgezeigt und die Dauer der Nachweisprüfung damit deutlich verkürzt werden. Die Anlaufstellen befinden sich im Bereich der Vivatsgasse sowie im Zugangsbereich des Martinsplatzes an der Weihnachtspyramide.

Darüber hinaus können Besucherinnen die Armbändchen nach erfolgten Kontrollen weiterhin auch durch städtische Mitarbeitende bei ihren Rundgängen sowie zusätzlich durch den Sicherheitsdienst und die Standbetreiberinnen erhalten.

Auf dem gesamten Weihnachtsmarkt gilt für alle Besucherinnen die 2G-Regel (geimpft, genesen). Für Passantinnen, die die Weihnachtsmarktfläche lediglich überqueren, gilt die 2G-Regel hingegen nicht.

Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, da sie regelmäßig in ihren Kindertagesstätten und Schulen PCR-getestet werden (so genannter Lolli-Test). Jugendliche von 12 bis 18 Jahren, die weder genesen noch geimpft sind, benötigen zur Teilnahme am Weihnachtsmarkt einen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch Personen, die sich – beispielsweise aus medizinischen Gründen – nicht impfen lassen können, benötigen einen entsprechenden Nachweis sowie ein negatives Testergebnis.

Maskenpflicht in Innenstadt und auf dem Weihnachtsmarkt

Die Stadt Bonn macht erneut darauf aufmerksam, dass während des Weihnachtsmarktes sowohl in der Bonner Fußgängerzone als auch auf dem Markt selbst eine Maskenpflicht gilt. Mindestens eine medizinische Maske muss auf den Flächen des Weihnachtsmarktes täglich von 10 bis 21 Uhr, in den übrigen Straßen des Innenstadtbereichs werktags von 10 bis 20 Uhr getragen werden.

532 Kontrollen an zwei Tagen

An den ersten Tagen des Weihnachtsmarktes gab es bei den Kontrollen aus Sicht der Stadtverwaltung keine besonderen Vorkommnisse. Der Stadtordnungsdienst kontrolliert mit bis zu zehn Mitarbeitenden in der Innenstadt.  So waren z. B. über den Samstag hinweg insgesamt drei Streifen mit insgesamt sieben Einsatzkräften des Stadtordnungsdienstes für Kontrollen auf dem Weihnachtsmarkt unterwegs. Diese wurden noch durch zwei weitere städtische Einsatzkräfte aus der Wache GABI unterstützt.

Unter 532 Personen, die am Freitag und am Samstag, 19. und 20. November, kontrolliert wurden, waren lediglich zehn angetroffen worden, die weder geimpft noch genesen waren (1,88 Prozent). Sie wurden vom Weihnachtsmarktgelände verwiesen, darunter acht mit Platzverweisen, weil sie der Aufforderung nicht unmittelbar folgen wollten. In zwei Fällen folgen Bußgelder in Höhe von jeweils 150 Euro, weil es sich um völlig uneinsichtige Maskenpflichtverweigerer und Impfgegner handelte.

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