Radschnellrouten verletzen Urheber des Rheinauen-Parks nicht in seinen Rechten

Die Stadt Bonn teilt die Bedenken des Urhebers des Rheinauen-Parks gegen die geplanten Radschnellrouten links und rechts des Rheins nicht. Das macht die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme für die Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 25. August 2021 deutlich.

Bereits seit Ende des Jahres 2018 steht die Stadtverwaltung in einem regelmäßigen Austausch mit dem Urheber, der seine Zustimmung zu den Plänen signalisierte, wenn die Obere Denkmalbehörde ihrerseits keine Bedenken habe. Darüber hinaus verletzen die geplanten Radschnellrouten den Urheber aber auch dann nicht in seinen Rechten, sollte er der Maßnahme nicht zustimmen. Die Stadt hofft aber weiterhin, dass mit dem Urheber Einvernehmen erzielt werden kann.

Für die Verwaltung überwiegt das Interesse der Stadt an dem geplanten Wegeausbau gegenüber dem Erhaltungsinteresse des Urhebers. Der Eingriff ist vergleichsweise gering, da lediglich bereits bestehende Wege verbreitert werden sollen, jedoch keine wesentliche Veränderung der Parkgestaltung erfolgt.

Für den Ausbau der Radschnellroute im rechtsrheinischen Rheinauen-Park liegen alle erforderlichen Genehmigungen und Beschlüsse vor.

Die naturschutzrechtliche Befreiung für den Ausbau der Radschnellroute im Bereich des linksrheinischen Rheinauen-Parks liegt zur Entscheidung bei der Höheren Naturschutzbehörde. Stimmt sie zu und auch die finale denkmalrechtliche Genehmigung wird erteilt, kann dieses Projekt ebenfalls zur Umsetzung gebracht werden.

Die zeitlichen Vorgaben sind nach wie vor sehr eng. Das Gesamtprojekt muss wegen der Vorgaben des Fördergebers bis zum 31. Oktober 2022 realisiert werden.

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