Linksrheinische Radroute: Stadt will Fristverlängerung
Am 16. September hat die Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Köln der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass die seit mehreren Jahren geplante Wegeverbreiterung in der linksrheinischen Rheinaue für eine Radschnellroute in der vorgelegten Planung naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sei. Damit kann die Maßnahme in der beschlossenen Form nicht umgesetzt werden. Die Verbreiterung für eine Radschnellroute ist Bestandteil des Förderprojekts „Emissionsfreie Innenstadt“.