Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat am Donnerstag, 4. Februar 2021, beschlossen, dem Bürgerbegehren „Radentscheid Bonn“ zu entsprechen. Die Initiative setzt sich für Verbesserungen im Rad- und Fußgängerverkehr ein.
Der Hauptausschuss hat zudem festgestellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.
Die Verwaltung hatte dem Rat empfohlen, sich dem Bürgerbegehren anzuschließen, da die Forderungen des Radentscheids der grundsätzlichen strategischen Zielrichtung, den Radverkehr in der Bundesstadt Bonn zu stärken, entsprechen.
„Die Umsetzung des Radentscheids ist eine große Chance, unsere Stadt noch lebenswerter zu gestalten. Die ehrgeizigen Ziele und Pläne stellen fraglos eine Herausforderung dar. Wir gehen die Umsetzung nun beherzt an, da wir so einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zur Bekämpfung der Klimakrise leisten können“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Zur Förderung des Radverkehrs sind in der Vergangenheit in Bonn bereits einige Maßnahmen umgesetzt bzw. vorangebracht worden. Dazu gehören insbesondere das eingeführte Fahrradmietsystem, der kontinuierliche Ausbau von Fahrradabstellanlagen in den Stadtbezirken sowie Bike‘n‘Ride-Anlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten, die Einrichtung von Mobilstationen und der Ausbau von Radwegen im Rahmen der „Emissionsfreien Innenstadt“, der Grüne Pfeil für Radverkehr, die Ausweisung von Fahrradstraßen, die planerische Bearbeitung von Radpendlerrouten ins Umland sowie auch Verbesserung von Radverkehrsführungen und Markierungen.
Mit Beschluss des Radentscheids würden die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs deutlich ausgeweitet.
Die Verwaltung hat die Kosten, die die Umsetzung des Bürgerbegehrens zur Folge haben würde, auf rund 63,5 Millionen Euro geschätzt. Jetzt muss die konkrete Umsetzung schrittweise erarbeitet werden. Die Kosten für zusätzliches Personal, Planung, Bürgerbeteiligung und Umsetzung sind im aktuellen Haushaltsentwurf nicht enthalten. Daher sind entsprechende Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien erforderlich.