Bundesstadt Bonn beantragt Verlegung des Straßenstrichs

Die Bundesstadt Bonn wird bei der Bezirksregierung Köln die Verlegung des Straßenstrichs beantragen. Er wird von der Immenburgstraße auf ein privates Gelände in der Straße „Am Dickobskreuz“ umziehen. Der Rat der Stadt Bonn beauftragte am 22. August die Verwaltung, den Standortwechsel und eine Änderung der damit verbundenen Sperrbezirksverordnung zu beantragen.

Aktuell befindet sich das bewachte Verrichtungsgelände an der Immenburgstraße. Die Anbahnungszone allerdings, in der die Sexarbeitenden ihre Dienstleistungen anbieten, befindet sich entlang der Immenburgstraße. Dadurch können diese mit Passant*innen, insbesondere Jugendlichen, in Kontakt treten oder von Jugendlichen angesprochen werden. Zudem birgt dies die Gefahr, dass sich die Straßenprostitution in angrenzende Straßen verlagert und nicht mehr kontrollierbar ist.

Künftig wird in der Straße „Am Dickobskreuz“ die Anbahnungszone mit in das deutlich größere Areal des neuen Verrichtungsgeländes integriert werden. Die Kontaktaufnahme soll künftig nicht mehr im öffentlichen Straßenraum stattfinden, sondern auf dem privaten Grundstück. Dadurch können Belästigungen von Passant*innen, nicht nur von Jugendlichen, weitestgehend verhindert werden. Denn um die sexuellen Dienstleistungen künftig in Anspruch nehmen zu können, müssen Personen das abseits der öffentlichen Flächen gelegene Gelände betreten.

Hintergrund
Der gesamte Bereich zwischen den Straßen Immenburgstraße, Am Dickobskreuz und Bahnlinie wird städtebaulich erschlossen und umfangreich neu geordnet. Im Rahmen der geplanten künftigen Nutzung und baulichen Veränderungen ist die Verlegung des Straßenstrichs erforderlich.

Die Beschlussvorlage ist hier veröffentlicht.

Kommentare sind geschlossen.