Höhere Gebühren für Straßenreinigung durch weniger Winterdienst in Bonn

Über die Gebühren für die Straßenreinigung ab 1. Januar 2021 wird der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 entscheiden. Eine entsprechende Vorlage hat die Stadtverwaltung im Ratsinformationssystem veröffentlicht.

Der Gebührenbedarf – abzüglich des Anteils der Stadt für die Straßenreinigung – erhöht sich im Jahr 2021 gegenüber dem laufenden Jahr um rund 138.000 Euro, obwohl gleichzeitig der Gesamtaufwand der bonnorange AöR für die Stadtreinigung insgesamt – das heißt für die Straßenreinigung und den Winterdienst – im Jahr 2021 um 197.000 Euro gesenkt werden kann.

Hintergrund dafür ist, dass der Winterdienst, für den keine Gebühren gezahlt werden müssen, aufgrund der veränderten Wetterprognosen um 213.000 Euro niedriger kalkuliert wird und damit den gesamtstädtischen Haushalt entlastet. Wenn die bonnorange AöR Winterdient leistet, dann verschiebt sie Kapazitäten aus der Straßenreinigung dorthin, um prioritär für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Leistet sie weniger Winterdienst, dann verbleiben die Kapazitäten und die damit verbundenen Kosten in der Straßenreinigung. Daher führt der für das Jahr 2021 erwartete geringere Bedarf für den Winterdienst zu einer prognostizierten Steigerung des Gebührenbedarfs in der Straßenreinigung um 138.000 Euro (plus 1,9 Prozent).

Hinzu kommt, dass die bonnorange AöR ihre Arbeit fokussiert hat, also saubere Strecken nicht mehr oder nur in reduziertem Umfang reinigt und sich auf die stärker verschmutzten Straßen konzentriert. Die Kosten der Straßenreinigung können daher im Rahmen der Kalkulation auf weniger Frontmeter verteilt werden als bisher.

Gebühren müssen angehoben werden
Folglich müssen die Gebührensätze für die Straßenreinigung für das Jahr 2021 bei den regulären Straßen je nach Straßenart zwischen 0,84 und 1,20 Euro und bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (Reinigungsklasse D) zwischen 1,17 und 1,68 Euro je Frontmeter angehoben werden. Bei einem Einfamilienhaus mit 15 Metern Frontlänge an einer Anliegerstraße und wöchentlicher Reinigung steigt somit die Jahresgebühr um 18 Euro von 67,95 auf 85,95 Euro. Liegt ein derartiges Grundstück in einer innerörtlichen Straße mit ebenfalls einmal wöchentlicher Reinigung beträgt die notwendige Gebührenerhöhung für das gesamte Jahr 16,20 Euro (bisher: 61,20 Euro, neu: 77,40 Euro). In einer überörtlichen Straße muss die Gebühr für ein entsprechendes Grundstück von 47,55 Euro um 12,60 Euro auf 60,15 Euro angehoben werden.

Erbrachte Leistung wird erhöht
Der notwendigen Gebührenerhöhung steht aber eine deutliche Ausweitung der von der bonnorange AöR für die Bonner Bürgerinnen und Bürger künftig erbrachten Leistung gegenüber: Sie übernimmt ab dem 1. Januar 2021 die bisher von den Anwohnerinnen und Anwohnern erbrachte Reinigung der Parkbuchten und -taschen.

 

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