Zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade der Bonner Innenstadt wird die Stadt Bonn einen Wettbewerb mit Landschaftsarchitektur- und Verkehrsplanungsbüros ausloben. Der Hauptausschuss hat, Pandemie-bedingt anstelle des Rates, am 6. Mai 2021 hierzu einen planungsleitenden Beschluss gefasst.
Die Neugestaltung der Promenade zwischen der Straße Rosental und der Straße Zweite Fährgasse ist in den kommenden Jahren vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (zwischen Kennedybrücke und Alter Zoll) soll im Jahr 2023 begonnen werden, der zweite Bauabschnitt (nördlich der Kennedybrücke bis Rosental) im Jahr 2025 und abschließend der dritte Bauabschnitt (Alter Zoll bis Zweite Fährgasse) ab dem Jahr 2027.
Über diesen Wettbewerb soll ein geeigneter Vorentwurf für diesen Bereich entwickelt werden, auf dem die weitere Planung und Umsetzung aufbauen kann. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Beteiligungsverfahren von Februar/März 2021 werden mit einfließen. Ziel ist, die gesamte Uferzone einschließlich der Straßenräume, insbesondere unter den Aspekten Klimaanpassung und zukunftsweisende Mobilität, als einen neuen „Rheinuferboulevard Bonn“ zu gestalten.
Der Hauptausschuss hat beschlossen, den gesamten Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse grundsätzlich Personen zu Fuß und mit dem Rad vorzubehalten. Individualverkehr soll künftig nur noch in definierten Ausnahmefällen zulässig sein:
Anliegerinnen und Anlieger zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind;
Anfahrt zu künftigen Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtsstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und für Menschen mit Behinderungen;
Im Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse dürfen Autos von und zur Operngarage fahren, möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung.
Die ausnahmsweise zulässigen Verkehre dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Die Wettbewerbsteilnehmenden haben ihre Entwürfe für diese Flächen so zu gestalten, dass die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung der Schrittgeschwindigkeit erfüllt werden. Außer den o.g. Sonderhalteplätzen sind keine Parkplätze im gesamten Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse vorzusehen.
In dem Wettbewerb gibt es 15 Teilnahmeplätze für kombinierte Teams aus Landschaftsarchitektur- und Verkehrsplanungsbüros, die jeweils eine gemeinsame Arbeit abgeben. Aufgabe der Teams ist, ein planerisches und gestalterisches Gesamtkonzept für die Rheinuferpromenade mit Ideen zum Platz vor der Oper zu entwickeln.
Die Stadt Bonn hat bereits am 30. September 2020 einen Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm 2021 bis 2025 gestellt. Dieser wurde von der Bezirksregierung Köln in die Kategorie A (förderfähig) eingestuft. Bei positiver Förderzusage erwartet die Stadt eine 70-prozentige Förderung (17,2 Millionen Euro Gesamtkosten für den ersten und zweiten Bauabschnitt, davon 12 Millionen Euro Förderung von Bund und Land).