E-Scooter & Co.: Stadt erprobt digitale Managementlösung

Mitnahme von E-Tretrollern in Bahnen nicht mehr gestattet.
Mitnahme von E-Tretrollern in Bahnen nicht mehr gestattet.

Shared Mobility, also die gemeinschaftliche Nutzung von umweltverträglichen Verkehrsmitteln, ist ein Baustein der Bonner Mobilitätswende. Das wachsende Angebot führt aber auch zu Konflikten. Die Stadt Bonn erprobt eine von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg entwickelte digitale Managementlösung für Sharing-Fahrzeuge.

In Bonn stehen Sharing-Fahrzeuge vom Kleinwagen bis zum Transporter, Fahrräder, Lastenräder, E-Roller und E-Scooter zur Verfügung. Vor allem nicht-stationsbasierte Mietfahrzeuge (so genannte Free-Floating-Fahrzeuge), und hier besonders E-Scooter und Fahrräder, werden von manchen Nutzenden jedoch zum Teil so abgestellt, dass sie andere behindern oder sogar gefährden. Vom Einsatz der Managementlösung MIAAS (Mobility Intelligence as a Service) erhofft sich die Stadt mehr Möglichkeiten, im Sinne der Allgemeinheit regulierend einzugreifen. Außerdem soll das System eine standardisierte und effiziente Kommunikation zwischen Städten und Mobilitätsanbietern ermöglichen.

Als Grundlage für Verbesserungen soll die von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg entwickelte Anwendung vor allem die von den Sharing-Anbietern bereitgestellten Daten verarbeiten und für die Stadt nutzbar machen. Damit erhält die städtische Straßenverkehrsbehörde künftig nicht nur Echtzeit-Informationen über die genauen Standorte aller Fahrzeuge, sondern erstmals überhaupt einen Überblick darüber, wie viele Fahrzeuge der jeweiligen Anbieter in Bonn vertreten und wie diese im Stadtgebiet verteilt sind. Dies war bislang nicht möglich, weil der Stadt bislang keine Daten über die Standorte und die Anzahl der nicht stationsbasierten Mietfahrzeuge zur Verfügung standen.

Bereits jetzt sind mit E-Scooter-Anbietern Bereiche innerhalb des Stadtgebiets definiert, in denen der Mietvorgang technisch nicht beendet und damit das Fahrzeug nicht abgestellt werden kann. So verhindert die Stadt unter anderem, dass E-Scooter in den Fußgängerzonen, der Rheinaue oder am Rheinufer zurückgelassen werden. Mit Hilfe von MIAAS will die Stadt weitere Stellen identifizieren, an denen abgestellte E-Scooter für Probleme sorgen, und diese ebenfalls als Parkverbotszonen definieren.

Auf Basis der Daten lassen sich überdies an besonders stark von den Nutzenden frequentierten Orten spezielle Parkflächen definieren oder in Bereichen mit engen, schmalen Gehwegen, die dafür keinen Platz bieten. Beides – Parkverbotszonen und Parkzonen – können nicht nur dauerhaft, sondern auch zeitweise eingerichtet werden, etwa in Zusammenhang mit größeren Baustellen oder bei großen Veranstaltungen im Stadtgebiet.

Regulatorische Informationen wie diese kann die Stadt über MIAAS automatisiert und damit einfacher und schneller als bislang mit den Anbietern austauschen. Die Anbieter wiederum können Daten, wie zum Beispiel Parkverbotszonen abrufen oder Daten zu neu registrierten Fahrzeugen übermitteln.

Sondernutzungsgebühren für Free-Floating-Fahrzeuge
Eine Registrierung der Fahrzeuge war vom Gesetzgeber bislang nicht vorgesehen, wird nun aber notwendig. Denn nachdem in verschiedenen Bundesländern, so auch in NRW, Verwaltungsgerichte zuletzt entschieden haben, dass das Abstellen von Mietfahrzeugen im Free-Floating-Modell im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzung darstellt, wird die Stadt voraussichtlich ab dem Frühjahr auch Sondernutzungsgebühren von den Anbietern von nicht-stationsbasierten Mietfahrzeugen erheben. Die dafür notwendige Änderung der Sondernutzungssatzung ist bereits politisch beschlossen.

Das Abstellen dieser Mietfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum behandelt die Stadt damit nun ebenso wie das stationsbasierte Carsharing als gebührenpflichtige Sondernutzung, die von den Anbietern beantragt werden muss. Die Regelung gilt für alle bislang in Bonn ohne Station angebotenen Mietfahrzeuge: Fahrräder, Lastenräder, E-Scooter, E-Roller, Pkw und Transporter. In diesem Zusammenhang prüft die Stadt aktuell außerdem Bedingungen und Auflagen, die dazu beitragen sollen, dass störendes Abstellen in Zukunft seltener vorkommt.

Please follow and like us: