Mit E-Scootern lässt sich schnell und bequem die „letzte Meile“ überwinden. Doch auch für die Elektro-Tretroller gelten die Straßenverkehrsordnung und die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Deswegen verteilt der Stadtordnungsdienst einen Flyer der Polizei Bonn, der alle wichtigen Informationen zu E-Scootern zusammenfasst.
E-Scooter mit Straßenzulassung für Erwachsene
„Mobilität wird immer vielseitiger in unserer Stadt. E-Scooter sind eine umweltfreundliche Bereicherung für den Verkehr und eine für viele attraktive Ergänzung zu den Angeboten, die wir in Bonn bereits haben. Ich appelliere an alle Verkehrsteilnehmer: Bitte beachten Sie die Verkehrsregeln und nehmen Sie vor allem Rücksicht aufeinander“, so Oberbürgermeister Ashok Sridharan.
Folgende Regeln gelten für E-Scooter:
E-Scooter dürfen Gehwege nicht nutzen
E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und müssen Radwege oder Radfahrstreifen benutzen. Auch in Fahrradstraßen darf gefahren werden. Fehlen Radwege, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege, Fußgängerzonen und Grünanlagen sind grundsätzlich tabu. Da es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für Radfahrer freigegebene Gehwege, Fußgängerzonen oder geöffnete Einbahnstraßen nicht automatisch auch für die Elektro-Tretroller. Wege, die auch für E-Scooter freigegeben sind, werden durch ein entsprechendes Zusatzzeichen angezeigt. Welche Straßen sich dafür eignen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Ab 14 Jahren
E-Scooter haben eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett ist ebenso wie das Anhängen an andere Fahrzeuge verboten.
Keine Helmpflicht, aber…
Auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht, appelliert die Stadt Bonn an die Fahrerinnen und Fahrer der E-Scooter, einen solchen Helm zu tragen. Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schweren Kopfverletzungen kommen!
Kein Alkohol, keine Drogen und kein Handy beim Fahren
Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln bei Alkohol wie für Autofahrer. Bereits bei geringen Promillewerten drohen neben Geldbußen bis zu 1.500 Euro auch Fahrverbote bis zu 3 Monaten, und der Führerschein kann sogar ganz entzogen werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin im Straßenverkehr auffällt. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Gleiches gilt für den Konsum von Drogen. Werden Substanzen im Blut nachgewiesen, sind neben den hohen Geldbußen ebenfalls bis zu dreimonatige Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge. Auch das Handy ist tabu auf dem E-Scooter.
Der Link zum Flyer der Polizei Bonn: https://bonn.polizei.nrw/sites/default/files/2019-08/Flyer_neu_Ansichtsversion.pdf