Bonn-Ausweis: bequem und bürger*innenfreundlich

Im kompakten Scheckkarten-Format aus Kunststoff ist der neue Bonn-Ausweis nun handlicher und haltbar.

Im kompakten Scheckkarten-Format aus Kunststoff ist der neue Bonn-Ausweis nun handlicher und haltbar.

Ab November 2023 werden die neuen Bonn-Ausweise im Scheckkartenformat an die Bürgerinnen und Bürger verschickt. Das Dokument muss nun nicht mehr grundsätzlich beantragt werden, sondern wird den meisten Empfangsberechtigten automatisch zugesandt.

Moderner und bürger*innenfreundlicher präsentiert sich der Bonn-Ausweis ab sofort. Im handlichen Scheckkartenformat passt die Karte nun bequem ins Portemonnaie. Ab November beginnt die Stadt Bonn mit dem Versand der neuen Karten. Das Dokument geht den meisten Empfangsberechtigten nun automatisch zu.

Der Bonn-Ausweis kann eine Entlastung für Menschen sein, die mit wenig Geld auskommen müssen. Neben weiteren finanziellen Entlastungen berechtigt er zum Beispiel zum vergünstigten Eintritt in Bäder, Museen und Kulturveranstaltungen oder zur ermäßigten Inanspruchnahme von Bussen und Bahnen.

Seit 1961 bietet die Stadt Bonn den Bonn-Ausweis an, allerdings waren das Layout des Ausweises und der mit seiner Bewilligung verbundene administrative Aufwand längst nicht mehr zeitgemäß. Mit dem entsprechenden Beschluss des Rates, der im Oktober 2022 gefasst wurde, änderte sich das. Nach umfangreichen Vorbereitungen kann das Amt für Soziales und Wohnen nun die grundlegende Änderungen beim Bonn-Ausweis umsetzen. Die Werkstätten haben im Auftrag der Stadt Bonn nun im Erstdruck 36.000 Karten hergestellt. Bis Anfang nächsten Jahres sollen alle Ausweise bei ihren Empfänger*innen sein.

Aktuell haben in Bonn rund 28.000 Menschen den Ausweis. Nach internen Berechnungen geht die Verwaltung davon aus, dass allerdings nur rund zwei Drittel aller Berechtigten den Ausweis beantragt haben. Jetzt wird der Bonn-Ausweis allen Empfänger*innen von Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Behinderung und im Alter) und dem Asylbewerberleistungsgesetz automatisch und ohne gesonderte Antragstellung zugesandt.

Bisher mussten mit der Antragstellung Unterlagen vorgelegt werden, die nachwiesen, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Erhalt des Bonn-Ausweises erfüllt sind. Mit dem neuen Verfahren wird sich auch der Arbeitsaufwand in der Verwaltung deutlich reduzieren. Auch die Gültigkeitsdauer – bislang längstens drei Jahre – ändert sich dann je nach Anspruchsvoraussetzung. Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Behinderung beziehen, erhalten den Ausweis dann auf unbegrenzte Zeit, alle anderen für zunächst zwei Jahre, sofern sich bei ihren Einkommensverhältnissen nichts ändert.

Nach Umstellung des Verfahrens müssen Menschen, die Transferleistungen beziehen, selbst also nicht mehr aktiv werden, um einen Bonn-Ausweis zu erhalten. Bonner*innen mit geringem Einkommen ohne Bezug von Transferleistungen stellen den Antrag auf Ausstellung des Bonn-Ausweises wie bisher.

Das neu geschnürte Servicepaket unter  www.bonn.de/bonn-ausweis-vorteile informiert übersichtlich darüber, welche Vergünstigungen und Möglichkeiten der Bonn-Ausweis bietet.

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