Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 das Bürgerbegehren zum Wasserlandbad für zulässig erklärt. Da er sich dem Bürgerbegehren nicht angeschlossen hat, kommt es jetzt zum Bürgerentscheid.
Der Bürgerentscheid mit der Frage “Soll der Neubau eines Schwimmbades in Bonn-Dottendorf gestoppt werden?” wird als reine Briefabstimmung durchgeführt. Letzter Abstimmungstag der Briefabstimmung ist Freitag, 3. August 2018. Die Bürgerinnen und Bürger haben zuvor rund einen Monat Zeit, per Brief mit “Ja” oder “Nein” zu stimmen. Die Abstimmungsunterlagen werden ab Donnerstag, 5. Juli 2018, verschickt. Wer bis Freitag, 13. Juli 2018, keine Unterlagen im Briefkasten hat, melde sich bitte im Abstimmungsbüro im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, im Foyer, unmittelbar hinter der Information oder telefonisch unter 0228 – 77 23 09 bzw. 0228 – 77 23 44.
Wer darf abstimmen?
Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Bonn, die auch zur Kommunalwahl zugelassen sind. Das sind rund 250.000 Personen. Die genaue Zahl steht fest, wenn am 18. Juli 2018 das Abstimmungsverzeichnis abgeschlossen wird. In diesem Verzeichnis sind alle Personen enthalten, die zur Kommunalwahl in Bonn wahlberechtigt sind. Es gibt einen Fortschreibungsdienst – zu Zuzügen, Wegzügen, Sterbefälle etc. – wie bei der Kommunalwahl.
Welche Unterlagen werden verschickt?
Folgende Unterlagen werden verschickt:
- Abstimmungsschein, vergleichbar mit einem Wahlschein, mit dem der Berechtigte erklärt, dass er selbstständig die Abstimmung vorgenommen hat (bei behinderten Personen ist wie bei einer Wahl die Unterstützung durch eine Hilfsperson zulässig).
- Stimmzettel für die Abstimmung (mit Ja-/Nein-Entscheidung).
- Einen grünen Umschlag, in dem der Stimmzettel verpackt wird.
- Einen gelben Umschlag für den Rückversand.
- Der Versand ist entgeltfrei innerhalb der Bundesrepublik, die Kosten übernimmt die Stadt Bonn!
Der Umschlag, der den Stimmzettel enthält, darf gefaltet werden und verliert seine Gültigkeit durch das Falten nicht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Stadt das Geburtsdatum nicht mehr von Amtswegen auf dem Abstimmungsschein angeben. Ein fehlendes Geburtsdatum führt aber nicht zur Ungültigkeit. Unter den Wahlunterlagen ist ein Merkblatt mit einer Anleitung zum Verpacken des Stimmzettels und der Umschläge. Außerdem ist dort ein QR-Code aufgedruckt, der auf ein Anleitungsvideo verlinkt.
Was mache ich, wenn ich die Abstimmungsbenachrichtigung nicht erhalten habe?
Die Stadt richtet ab Montag, 2. Juli 2018, ein Abstimmungsbüro im Stadthaus, Berliner Platz 2, ein. Hier können auch nicht eingegangene Abstimmungsunterlagen nachgefordert werden. Abstimmungsberechtigte Personen, die bis zum 13. Juli noch keine Unterlagen erhalten haben, können diese dort anfordern. Bereits verschickte Abstimmungsunterlagen, die beim Empfänger verlorengegangen sind, dürfen nicht ersetzt werden.
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit “Ja” beantwortet worden ist und diese Mehrheit mindestens rund 25.000 Ja-Stimmen beträgt (mindestens 10 Prozent der insgesamt Abstimmungsberechtigten).
Wie kann ich mich informieren?
Zur Information der Bevölkerung wird ein Abstimmungsheft erstellt, das eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der im Rat vertretenen Fraktionen sowie eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters enthalten wird. Diese Broschüre wird voraussichtlich ab Anfang Juli auf www.bonn.de/@buergerentscheid veröffentlicht. Auf diese Seite und das Abstimmungsheft verlinkt auch ein QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung.
Das Heft wird an den Informationsstellen in den Rathäusern sowie im Stadthaus – im Abstimmungsbüro, im Dienstleistungszentrum und im Presseamt – gedruckt ausliegen. Zudem kann das Heft telefonisch im Abstimmungsbüro angefordert werden und wird dann auf Wunsch versandt: 0228 – 77 23 09 oder 0228 – 77 23 44.
Informationen rund um den geplanten Bau des Wasserlandbades gibt es auf diesen Seiten: www.bonn.de/@wasserlandbad und auf www.wasserlandbad.de. Fragen rund um den Bürgerentscheid werden auf www.bonn.de/@buergerentscheid.de . beantwortet.
Wann steht das Ergebnis fest?
Die Stimmzettel werden am Samstag, 4. August 2018, öffentlich im Stadthaus ausgezählt und das Ergebnis wird im Ratssaal bekanntgegeben. Wie bei einer Kommunalwahl gibt es 33 Abstimmungsbezirke. Die Ergebnisse aus den einzelnen Stimmbezirken können am Samstag, 4. August 2018, auf www.bonn.de abgerufen werden. Die Daten lassen sich auch auf mobilen Endgeräten anzeigen.