Malentes Theaterpalast: Stadt liegt bisher kein genehmigungsfähiger Antrag vor

Trotz monatelanger Gespräche und Verhandlungen liegt der Stadt Bonn für Malentes Theaterpalast in der Lagerhalle in Pützchen (Stadtbezirk Beuel) bisher kein genehmigungsfähiger Bauantrag vor.

Für die Aufnahme des Spielbetriebs müssen zunächst genehmigungsfähige Planunterlagen vorgelegt und – nach erteilter Baugenehmigung – brandschutztechnische Maßnahmen umgesetzt werden.

Ordnungsdezernent Stadtdirektor Wolfgang Fuchs: „Wir sehen das Vorhaben grundsätzlich positiv und unterstützen es gerne. Aber ohne ein Konzept, das die geltenden Vorgaben und Bestimmungen erfüllt, können wir keine Baugenehmigung erteilen. Hier geht es um die Sicherheit der Besucher*innen sowie des Personals!“

Aktuell ist der Brandschutz nicht gewährleistet. Mit dem historischen Spiegelzelt soll ein als „fliegender Bau“ konzipiertes Gebäude, das eigentlich zum Betrieb im Freien konstruiert und genehmigt ist, in einer Industriehalle aufgestellt und mit Aufführungen für bis zu 200 Personen betrieben werden. Diese Kombination würde beispielsweise im Falle eines Brandes sowohl die Rettung von Personen als auch die Löscharbeiten durch die Feuerwehr in der vorgesehenen Form nicht ermöglichen. Mit entscheidend dafür ist, dass weder das Tragwerk der umgebenden Halle noch das des Zeltes einem Feuer ausreichend Widerstand bieten.

Nur mit einem baulichen und anlagentechnischen Aufwand, wie zum Beispiel der Installation einer Brandmelde-, Rauchabzugs- und Löschanlagentechnik, könnten die brandschutztechnischen Schutzziele, Brandschutzbestimmungen und baurechtlichen Vorgaben für diese „Raum-in-Raum-Situation“ erfüllt werden. Darauf wurden die Antragsteller seit der Bauvoranfrage zu Beginn des Jahres 2022 wiederholt hingewiesen. Erstmals wurden Ende Februar 2022 erhebliche Bedenken formuliert.

In der Folge wurde die Problematik ausgiebig in persönlichen Gesprächsrunden unter Beteiligung der Bauaufsicht, der Feuerwehr, der Planer und der Betreiber erörtert. Unter anderem bei einem Ortstermin im Theaterpalast Anfang April 2022 am damaligen Standort an der B9 bestätigten sich die Bedenken. Ein – weiterer – Ortstermin in der Halle in Pützchen war bisher nicht erforderlich, da die Lagerhalle der Stadtverwaltung hinreichend bekannt ist.

Der aktuelle Vorschlag der Antragsteller, den Spielbetrieb bis zur Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen übergangsweise durch den Einsatz von Brandsicherheitswachen zu kompensieren, kommt zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls nicht in Betracht. Denn u.a. liegt aufgrund des fehlenden, genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes noch keine Zieldefinition als Grundlage für die Bewertung einer solchen Brandsicherheitswache vor.

Die Stadtverwaltung setzt die Gespräche mit Malentes Theaterpalast fort und unterstützt – wenn gewünscht – bei der Suche nach alternativen Übergangsstandorten im Freien.

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