Auch das zweite Gutachten zur Stadthalle kommt zu keinem anderen Ergebnis: Der durch Korrosionsschäden an den Spannstählen verursachte Mangel stellt „eine erhebliche derzeit vorhandene und temporär wachsende Beeinträchtigung der Standsicherheit da, die nicht tolerabel ist“. Ein plötzliches Kollabieren der Tragkonstruktion kann somit auch vom zweiten Gutachter nicht ausgeschlossen werden.
Dieses Ergebnis bestätigt, dass die von der Verwaltung umgehend eingeleiteten Sicherheits- und Sperrmaßnahmen begründet waren.
„Die Bewertung der vorhandenen Schäden und die sich daraus ergebenden Konsequenzen erfolgte durch einen zweiten Sachverständigen, um aufgrund der Tragweite der ersten Ergebnisse eine fundierte Grundlage für weitere Überlegungen und Planungen zu haben.“, so der Leiter des Städtischen Gebäudemanagements, Lutz Leide. Die Ergebnisse dieses zweiten Gutachtens von einem auf Prüfstatik und Bauwerksuntersuchungen spezialisierten Büros liegen nun vor.
In den nächsten Wochen wird jetzt unter Berücksichtigung des Urheberrechtes sowie des Denkmalschutzes erarbeitet, wie der große Saal in seiner jetzigen Form und Struktur instandgesetzt werden kann. Parallel wird geprüft, welche Sicherungs- bzw. Baumaßnahmen erforderlich sind, um die anderen Bereiche der Stadthalle (Küche, Karajan-Saal, Kleiner Saal und Trinkpavillon) bis zu einem Baubeginn weiterhin nutzen zu können, der nach ersten Einschätzungen noch 2022 erfolgen könnte.
„Wir werden alles daran setzen, bald nach der Sommerpause Vorschläge machen zu können, wie es mit der Stadthalle weitergehen soll“, so Oberbürgermeister Ashok Sridharan. „Bis dahin steht die Verwaltung allen bisherigen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung, um Ausweichquartiere zu finden. Auch die Überlegungen hinsichtlich einer baulichen Interimslösung sind noch nicht abgeschlossen.“
Die Verwaltung hatte in den vergangenen Wochen berichtet, dass ein Gutachten zur Standsicherheit der Dachkonstruktion im Großen Saal der Stadthalle Bad Godesberg unter anderem zu dem Ergebnis gelangt ist, dass schwerwiegende Mängel an den Spannbetonbindern vorhanden sind. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass bereits bei den Rohbauarbeiten Anfang der 1950er Jahre Verpressmörtel nicht richtig eingebracht wurde und Ende der 90er Jahre Spannstähle angebohrt wurden. Darüber hinaus stellten die Gutachter flächige Korrosionsspuren an den Spanndrähten im Bauwerksinneren und im Endverankerungsbereich fest.