Zweckentfremdung von Wohnraum verhindern – Zur geplanten Abschaffung des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW

In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte die schwarz-gelbe Landesregierung, das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW abzuschaffen. Damit würde auch die in Bonn geltende Zweckentfremdungssatzung, mit der seit 2014 Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum beispielsweise durch Kurzzeitvermietung bekämpft werden, ihre rechtliche Grundlage verlieren.

Dazu erklären Annette Standop, sozialpolitische Sprecherin der Grünen im Rat, und Nicole Unterseh, grünes Mitglied in der Bezirksvertretung Bad Godesberg:

„Die Zweckentfremdungssatzung der Bundesstadt Bonn, die 2014 auf grüne Initiative im Rat beschlossen wurde, hat sich bewährt. Dies bestätigte die Bonner Stadtverwaltung zuletzt im April durch eine Mitteilungsvorlage. Im Juni beschloss der Hauptausschuss der Bundesstadt, dass die sechsköpfige „Task-Force Zweckentfremdung“, die im Januar 2017 probeweise installiert wurde, fester Bestandteil des Amtes für Soziales und Wohnen wird. Wir freuen uns, dass sich das soziale Klima durch den Einsatz der städtischen Mitarbeiter*innen besonders in Bad Godesberg verbessert hat, seit diese Task-Force der missbräuchlichen Umwidmung von Wohnraum beispielsweise durch Kurzzeitvermietung an Medizintouristen entgegenwirkt. Und auch im Blick auf den strategischen Wohnungsleerstand hat die Zweckentfremdungssatzung bereits jetzt spürbare Erfolge erzielt, wie die Sozialverwaltung betont.

Umso mehr wundern wir uns darüber, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die rechtliche Grundlage dieser Regelung mit einem Federstrich beseitigen möchte. Als Begründung wird ausschließlich der Wunsch nach Deregulierung angegeben, wobei man zugleich betont, dass die Kommunen nicht alleingelassen werden sollen in ihrem bemühen, leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zuzuführen. Dies könnte allerdings schlicht dadurch geschehen, dass man das Wohnungsaufsichtsgesetz als rechtlichen Hintergrund auch der Bonner Zweckentfremdungssatzung nicht abschafft, sondern beibehält. Der Schutz von Mieterinnen und Mietern und die Wahrung des sozialen Friedens sind dies wert.“

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