Wohngeld Plus: Anlaufstelle im Bonner Stadthaus und Hotline

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Dies wird zunehmend erforderlich, da immer mehr Menschen die gestiegenen Wohnkosten durch ihre Renten- oder Arbeitseinkommen nicht ausreichend abdecken können. Die Bonner Stadtverwaltung setzt daher alles daran, die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Dennoch müssen lange Wartezeiten für die Auszahlung in Kauf genommen werden.

Die Bundesstadt Bonn begrüßt das neue Wohngeld Plus in Zeiten der Inflation und Energiekrise ausdrücklich. Daran knüpfen sich die Hoffnungen vieler Menschen, die die hohen Wohnkosten nicht mehr allein durch ihr Einkommen oder ihre Rente bestreiten können.

Die Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten der Reform betrug nur wenige Wochen. Bonn hatte hierdurch – wie alle anderen Städte und Gemeinden bundesweit – keine ausreichende Vorlaufzeit, um personell, räumlich und technisch auf die Verdreifachung der Antragszahlen zu reagieren. Die Stadtverwaltung bedauert dies sehr und bittet um Verständnis dafür, wenn die endgültigen Wohngeld-Bescheide erst ab dem 2. Quartal 2023 erstellt werden können.

Die ersten neuen Mitarbeiter*innen werden erst Ende des ersten Quartals 2023 zur Einarbeitung im Amt für Soziales und Wohnen erwartet. Die landesseitig bereitzustellende Software wird voraussichtlich erst ab 1. April 2023 zur Verfügung stehen. Damit kann die Umsetzung des Gesetzes zur Entlastung der Haushalte nicht in der gewünschten Kürze realisiert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen jedoch keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragstellung rückwirkend erfolgt.

Antrag unbedingt im Januar 2023 stellen
Ein Neuantrag auf Wohngeld muss daher im Kalendermonat Januar 2023 gestellt werden, damit keine Ansprüche verloren gehen. Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält weiterhin ohne erneute Antragstellung Leistungen und wird automatisch zum neuen Wohngeld Plus übergeleitet.

Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldempfänger*innen, die im letzten Quartal 2022 zumindest einen Monat Wohngeld erhielten, automatisch vom Land als Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt.

Die Bürgerinnen und Bürger finden alle aktuellen Informationen zum neuen Wohngeld Plus und der Antragstellung auf der städtischen Homepage www.bonn.de/wohngeldplus. Dort stehen neben dem Online-Antrag viele weitere Informationen sowie Links zu den Seiten des Landesministeriums zur Verfügung. Hier sind die Anleitung „Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld“ sowie FAQs hinterlegt.

Hotline und Anlaufstelle im Stadthaus
Ab Montag, 2. Januar 2023, können Bürger*innen Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 17 Uhr unter der Rufnummer 0228 – 77 2919 eine Hotline zur Beratung und Unterstützung erreichen. Wer nicht den Weg des Online-Antrages nutzen kann oder möchte, findet ebenfalls ab dem 2. Januar 2023 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr im Stadthaus-Foyer eine Anlaufstelle, in der Unterstützungskräfte der Wohngeldstelle bei der Antragstellung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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