Wie erhalte ich das alleinige Sorgerecht?

Heirat, Haus, Hund, Kind – das ist der Lebenstraum vieler Menschen. Doch leider kann diese Wunschvorstellung in der Realität ganz anders aussehen. Vielleicht haben Sie all diese Punkte auf Ihrer imaginären Liste bereits abgehakt, doch müssen plötzlich feststellen, dass der Partner an Ihrer Seite nicht mehr die Person ist, mit der Sie Ihr Leben teilen wollen. Und dass diese Person vor allem nicht mehr im Leben Ihres Kindes oder Ihrer Kinder mitentscheiden sollten. In diesem Falle hilft es, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, um ohne Zustimmung des anderen Elternteils die komplette Fürsorge des Kindes zu erhalten und so das Wohl von diesem zu sichern. Was dies bedeutet, wie eine Beantragung von Statten geht und wie Sie ein kompetenter Rechtsanwalt für Familienrecht Siegburg in der emotionalen Ausnahmesituation unterstützen kann, erfahren Sie hier.

Was bedeutet ein alleiniges Sorgerecht?

Das alleinige Sorgerecht beschreibt, dass lediglich ein Elternteil die Fürsorge für ein minderjähriges Kind erhält. So kann dieses sämtliche Entscheidungen bezogen auf das Kind ohne Zustimmung und Rücksprache mit dem anderen Elternteil treffen.

Im Allgemeinen besitzen verheiratete Paare mit der Geburt ihres Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Wer ein alleiniges Sorgerecht haben will, muss es laut § 1671 BGB beim zuständigen Familiengericht beantragen. Eine automatische Übertragung erfolgt nur im Falle, dass ein Elternteil verstirbt.

Was darf ich beim alleinigen Sorgerecht entscheiden?

Im Falle des alleinigen Sorgerechts entscheidet ein Elternteil über alle wichtigen Angelegenheiten des Kindes in den Bereichen Betreuung und Beaufsichtigung, Pflege und Erziehung, Aufenthalt, Ausbildung, Religionswahl, Freizeitgestaltung, medizinische Versorgung, Vermögenssorge sowie gesetzliche Vertretung.

Das alleinige Sorgerecht beinhaltet allerdings nicht, dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind zu untersagen oder dass dieses seine Unterhaltsverpflichtungen verliert.

Was sind Gründe für Sorgerechtsentzug?

Das alleiniges Sorgerecht kann im Einverständnis beider Elternteile oder aber, wenn ein Elternteil das Kindeswohl gefährdet, beantragt werden. Letzteres bedeutet eine Gefahr für das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes. Eine Scheidung stellt daher nicht automatisch einen Grund für Sorgerechtsentzug dar. Familiengerichte versuchen stets, das gemeinsamen Sorgerecht beizubehalten, wenn das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.

Eine Gefährdung liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:

  • Vernachlässigung oder mangelnde Betreuung, Ernährung oder Hygiene des Kindes
  • Gefährliches Umfeld für das Kind
  • Vermögensveruntreuung des Kindes
  • Misshandlung oder Missbrauch des Kindes
  • Spielsucht oder regelmäßiger Drogen- oder Tablettenkonsum
  • Sorgerechtsmissbrauch

Wie beantrage ich alleiniges Sorgerecht?

Das alleinige Sorgerecht wird schriftlich beim zuständigen Familiengericht beantragt. Im Falle, dass beide Elternteile damit einverstanden sind, läuft die Beantragung schnell und unkompliziert ab. Andernfalls muss eine detaillierte sowie plausible Begründung unter Zuhilfenahme von Beweisen und Belegen erfolgen. Hierdurch muss deutlich werden, weshalb eines der Elternteile als Sorgeberechtigter ungeeignet ist.

Anschließend prüft das Gericht den Antrag umfassend. Das Wohl des Kindes steht dabei immer an oberster Stelle. Es wird daher nach folgenden Kriterien entschieden:

  • Kontinuität: Stabile Erziehung für eine ausgeglichene Entwicklung des Kindes
  • Förderung: Bildungsstand und finanzielle Mittel
  • Soziale Bindungen: Soziales Umfeld aufrechterhalten

Falls das Kind 14 Jahre oder älter ist, wird zudem der Kindeswunsch selbst mit einbezogen.

Wie lange dauert die Beantragung?

Sofern beide Elternteile der Übertragung des Sorgerechts zustimmen, ist der Prozess bereits nach wenigen Wochen beendet. Falls die Zustimmung jedoch fehlt, kann es zu einem gerichtlichen Sorgerechtsstreit kommen, welcher einige Wochen oder Monate andauern kann. Weitere Gutachten und zusätzliche Anhörung führen zur Verlängerung des Verfahrens und sind für Antragsteller meist emotional sehr belastend.

So bekommen Sie schneller das alleinige Sorgerecht

Für Sie steht Ihr Kind stets an erster Stelle und Sie wollen selbstverständlich nur das Beste für Ihren Liebling. Deshalb ist es auch wichtig, nicht für die Erziehung des Kindes geeignete Elternteile vom Sorgerecht zu befreien und das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Bei Uneinigkeiten kann bedeutet das leider einen langwierigen, aufwühlenden Prozess. Daher empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen professionellen Rechtsbeistand einzuschalten, der den bestmöglichen Ausgang für das Kind erzielt. Noch bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann ein Rechtsanwalt für Familienrecht in Siegburg oftmals eine außergerichtliche Einigung erlangen. Andernfalls berät er Sie mit Fachwissen und Expertise und begleitet Sie zudem während des Sorgerechtsstreits kompetent und zuverlässig. Mit seiner Hilfe werden überzeugende Beweise, z.B. Zeugenaussagen oder Gutachten, gesammelt und dem Gericht geliefert. Durch diese stichhaltige Beweisführung vertritt er die Interessen Ihres Kindes vor Gericht optimal, sodass Ihre Erfolgschancen für das alleinige Sorgerecht äußerst hoch ausfallen und Sie schon bald die bestmögliche Situation für Ihr Kind erzielt haben.

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