Wichtige Beschlüsse werden in Bonn per Dringlichkeitsentscheidung gefasst

Oberbürgermeister Ashok Sridharan hat sich mit den meisten Vorsitzenden der Ratsfraktionen darauf verständigt, wie in der nächsten Zeit mit Beschlüssen umgegangen wird, die unbedingt gefasst werden müssen; aus technischen Gründen konnten allerdings nicht alle teilnehmen.

„Da die Sitzungen des Rates und seiner Gremien vorerst bis zum 19. April ausgesetzt sind, müssen wir gleichwohl dafür sorgen, dass Entscheidungen, die wir nicht aufschieben können, getroffen werden.“ Die Runde verständigte sich darauf, sich einmal pro Woche abzustimmen.

Das wird jetzt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung geschehen, wie sie § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorsieht. Für Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, bedarf es dazu der Unterschrift des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitglieds. Wenn der Rat eine Angelegenheit einem Ausschuss zur Entscheidung übertragen hat, muss der Oberbürgermeister zusammen mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem Ausschussmitglied entscheiden.

Themen für Dringlichkeitsentscheidungen sind zum Beispiel die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Unterstützung der gastronomischen Pachtbetriebe, die finanziellen Konsequenzen für vertragliche Vereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen gegenüber Trägern und Leistungsanbietern und die Regelungen zur Erstattung von Elternbeiträgen.

Auch Informationsveranstaltungen zu Bebauungsplanverfahren werden vorerst ausgesetzt. Dazu gehört zum Beispiel die Bürgerinformation zum Bauvorhaben Kennedyallee 62-72. Je nach Dauer der Einschränkungen, die der Corona-Pandemie geschuldet sind, wird die Verwaltung über alternative Verfahren zur Bürgerbeteiligung nachdenken, um die Prozesse nicht allzu sehr zu verlängern. Auch die Runden Tische zum City-Ring und zum Venusberg sowie das öffentliche Forum zur Quartiersentwicklung Beuel-Ost werden vorerst ausgesetzt.

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