Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl liegt aus

Die meisten wahlberechtigten Bonnerinnen und Bonner sollten inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 26. September erhalten haben. Wer bis zum 5. September noch keine Benachrichtigung im Briefkasten hatte, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 6. September, bis Freitag, 10. September, das Wählerverzeichnis in den Wahlbüros einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Wahlbüros gibt es in allen vier Stadtbezirken:

  • Stadthaus Berliner Platz 2, Eingangshalle
  • Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2–3, Zimmer 111 und 115 im Erdgeschoss
  • Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, Stolper Stube, Etage 1
  • Rathaus Duisdorf, Villemombler Str. 1, Zimmer 1 im Erdgeschoss

Sie sind immer montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr, und am letzten Freitag vor der Wahl, 24. September, bis 18 Uhr geöffnet. Ein Termin ist nicht notwendig.

Bisher rund 60.000 Briefwahlanträge
Von den rund 230.000 wahlberechtigten Bonnerinnen und Bonnern haben bereits rund 60.000 ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragt. Davon machten etwa 39.000 Wahlberechtigte von der Möglichkeit des Online-Antrags Gebrauch. Von den ausgestellten Wahlunterlagen sind bereits circa 4.000 wieder beim Wahlamt eingegangen. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2017 gaben 63.251 Wählerinnen (35,1 Prozent) ihre Stimme per Briefwahl ab, bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr waren es 65.700 Wählerinnen (46,2 Prozent).

Briefwahlunterlagen können bequem online beantragt werden: Am einfachsten ist die Nutzung des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung. Er überträgt die erforderlichen Daten automatisch in den Online-Antrag. Lediglich eine abweichende Versandanschrift muss noch eingegeben werden. Alternativ kann die Online-Anwendung unter www.bonn.de/bundestagswahl angesteuert werden.

Auch der klassische Briefwahlantrag per Post ist möglich: Dafür muss der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an das Wahlamt geschickt werden. Wer möchte, kann sich die Briefwahlunterlagen zudem im Wahlbüro aushändigen lassen und dort direkt den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.

Weiterhin besteht zudem die Möglichkeit, Briefwahl formlos per E-Mail an wahlen@bonn.de zu beantragen – möglichst mit vollständigem Namen und Anschrift.

In den Wahlräumen gilt Maskenpflicht
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW besteht in den Brief- und Urnenwahlräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Ausnahmen sind mit ärztlichem Attest möglich. Ein 3G-Nachweis ist grundsätzlich nicht notwendig.

Wie bereits bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr gelten darüber hinaus in den Wahlräumen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln, damit alle Wahlberechtigten sicher ihre Stimme abgeben können. Piktogramme, Hinweisschilder und Wegemarkierungen machen vor Ort auf die geltenden Regeln aufmerksam.

Es gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Handdesinfektionsmittel ist in allen Wahlräumen vorhanden, die Wahlkabinen und Urnen werden regelmäßig desinfiziert. Alle Bürger*innen werden gebeten, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.

Informationen rund um die Wahl gibt es unter www.bonn.de/bundestagswahl. Bei Fragen ist das Team des Wahlamtes der Stadt telefonisch unter 0228 – 77 22 55 und per E-Mail an wahlen@bonn.de erreichbar.

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