Verwaltung schlägt Rat Resolution zum Erhalt des Zugangebots im Personennahverkehr vor

Eine Resolution zum Erhalt des heutigen Zugangebots im Personennahverkehr soll der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 9. November 2017 beschließen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird zuvor am heutigen 10. Oktober 2017 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz beraten. Konkret geht es um den Erhalt des Angebots für die Ahrtalbahn (RB 30) zwischen Remagen und Bonn.

„Der Rat fordert Deutsche Bahn, Bund und Nahverkehr Rheinland (NVR) auf, das im Fahrplanjahr 2018 angebotene Personenverkehrsangebot im Fern- und Nahverkehr auf der linken Rheinstrecke auch über 2018 hinaus sicherzustellen. Der erklärten Überlastung des Schienenwegs ist durch Infrastrukturausbaumaßnahmen zu begegnen und auf keinen Fall durch Reduzierungen im Personenverkehr. Die beabsichtigte Einstellung der Linie RB 30 (Ahrtalbahn) in den Nebenverkehrszeiten auf dem Abschnitt Remagen – Bonn stellt eine erhebliche Verschlechterung der regionalen Anbindung Bonns dar und ist unbedingt zu vermeiden.“ So lautet der Text der Resolution.

Zum Hintergrund: Die DB Netz hat im Dezember 2016 den Abschnitt Hürth-Kalscheuren – Remagen (linke Rheinstrecke) gegenüber dem Eisenbahnbundesamt (EBA) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) für überlastet erklärt. Im September 2017 hat die DB Netz Pläne vorgelegt, wie sie die Kapazität auf diesem Abschnitt wieder erhöhen möchte. Einer dieser Vorschläge sieht vor, dass die Ahrtalbahn zwischen Remagen bis Bonn Hauptbahnhof montags bis freitags nur noch zwischen 5.30 und 9.30 Uhr sowie zwischen 15.30 und 19 Uhr verkehren soll, um dem Güterverkehr ausreichend Kapazitäten einzuräumen.

Die Stadtverwaltung will über die Resolution durch den Rat verhindern, dass das Angebot der Ahrtalbahn eingeschränkt wird. Heute verkehrt die RB 30 montags bis freitags von circa 5.30 bis 23 Uhr.

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