Verwaltung empfiehlt Rat, dem „Radentscheid“ zu entsprechen

Die Initiative „Radentscheid Bonn“ hatte Oberbürgermeisterin Katja Dörner zu ihrem Amtsantritt über 28.000 Unterschriften der Bonnerinnen und Bonner übergeben, mit denen sie sich für deutliche Verbesserungen im Rad- und Fußgängerverkehr aussprechen. Das Bürgerbegehren „Radentscheid Bonn“ ist nach Auffassung der Verwaltung zulässig. In der entsprechenden Vorlage, die auf der Tagesordnung des Rates am 4. Februar steht, empfiehlt die Oberbürgermeisterin dem Rat, dem Bürgerbegehren zu entsprechen.

Sollte der Rat das Bürgerbegehren ablehnen, muss bis spätestens zum 30. April 2021 ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.
Nach den Vorstellungen der Initiative soll Bonn unter anderem ein durchgehendes Radwegenetz erhalten, jährlich sollen 15 Kilometer neue Rad- und Gehwege angelegt sowie 3000 neue Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden. „Diese Pläne sind ehrgeizig und sicher eine Herausforderung, aber ich kann mich der Zielsetzung absolut anschließen“, so Oberbürgermeisterin Dörner.
Deutliche Optimierungen für den Rad- und Fußgängerverkehr leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem klimaneutralen Bonn 2035, ein Beschluss, den der Stadtrat bereits in 2019 gefasst hat. Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Den Anteil des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs zu steigern, ist ein großer Hebel, die Klimakrise vor Ort zu bekämpfen. Die riesige Resonanz auf den Bürgerentscheid zeigt den Willen und die Bereitschaft der Bonnerinnen und Bonner, die Mobilitätswende, die wir so dringend brauchen, mitzugestalten. Bei der konkreten Umsetzung müssen die Menschen vor Ort eingebunden werden. Wir können unsere Stadt gemeinsam lebenswerter gestalten und für weniger Schmutz, Lärm und auch Staus sorgen. Diese Chancen dürfen wir uns nicht entgehen lassen.“
Die Verwaltung hat die Kosten, die die Umsetzung des Bürgerbegehrens zur Folge haben würde, auf rund 63,5 Mio Euro geschätzt. Bei Beschluss des Radentscheids muss die konkrete Umsetzung schrittweise erarbeitet werden. Die Kosten für Planung, Bürgerbeteiligung und Umsetzung sind im aktuellen Haushaltsentwurf nicht enthalten. Daher sind intensive Diskussionen und entsprechende Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien erforderlich. Falls der Rat dem Bürgerbegehren nicht entspricht, schlägt die Durchführung des Bürgerentscheids mit 380.000 Euro zu Buche.

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