Die Stadt Bonn wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln in Bezug auf die verkaufsoffenen Sonntage in der Weihnachtszeit Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Das hat der Verwaltungsvorstand am Dienstag, 4. Dezember 2018, nach interner juristischer Prüfung entschieden.
Die Verwaltung ist zuversichtlich, das Oberverwaltungsgericht Münster von der Rechtmäßigkeit der Ordnungsbehördlichen Verordnungen überzeugen zu können, mit der sie die Sonntagsöffnungen anlässlich der Weihnachtsmärkte für Bonn am 9. Dezember und Bad Godesberg am 16. Dezember genehmigt hatte. Stadtdirektor Wolfgang Fuchs: “Ich hoffe, dass das OVG Münster noch bis Freitag entscheidet und die verkaufsoffenen Sonntage gerettet werden können.”
Zwischenzeitlich hatte die Stadt versucht, mit der Gewerkschaft Verdi ins Gespräch zu kommen, um eventuell eine Kompromisslösung zu der Frage des räumlichen Geltungsbereiches der Sonntagsöffnung zu erreichen. Dies ist leider nicht gelungen.