Verbotene Veranstaltung auf dem Bonner Marktplatz Maßnahmen gegen Verantwortliche

Beim Polizeipräsidium Bonn wurde am 12.11.2020 eine Versammlung zum Thema „Aufklärung zum Thema Corona-Fakten“ angemeldet, zu der die Veranstalter rund 200-500 Personen erwarteten. Hierzu erfolgte durch die Versammlungsbehörde keine Bestätigung, da das Ordnungsamt der Stadt Bonn am Freitag (13.11.2020) die Veranstaltung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen mit einer entsprechenden Ordnungsverfügung untersagt hatte. Bei zurückliegenden Versammlungen derAnmelder wurden erforderliche Maßnahmen, wie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Einhaltung von Mindestabständen nicht eingehalten. Diese ordnungsrechtliche Verfügung wurde verwaltungsgerichtlich bestätigt.

Die Veranstalter kündigten daraufhin an, trotz des Verbotes nach Bonn zu fahren und riefen zur Anmeldung von Eilversammlungen auf. In der Folge wurden kurzfristig rund ein Dutzend Versammlungen angemeldet. Auch hierzu erließ die Stadt Bonn eine entsprechende Verbotsverfügungen.

Am 14.11.2020, gegen 19:00 Uhr, suchten dann mehrere Gruppen, in der Spitze etwa 400 Personen, den Bereich des Bonner Marktplatzes auf. Diese Veranstaltung war eindeutig dem Thema „Aufklärung zum Thema Corona-Fakten“ zuzuordnen. Die Verantwortlichen erschienen ebenfalls vor Ort und sprachen Teilnehmer und Passanten über ein Megaphon an. Eine größere Anzahl der Teilnehmer trug zunächst nicht den erforderlichen Mund-Nasenschutz. Nach mehrfachen Durchsagen durch den Ordnungsaußendienst, die die Teilnehmer anhielten, den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten und einen entsprechenden Mund-Nasenschutz aufzusetzen, legten die Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei insgesamt 36 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen des Nichtbeachtens der Maskenpflicht vor.

Zwei Männer im Alter von 26 und 37 Jahren, die die Einsatzmaßnahmen von Polizei und Ordnungsamt wiederholt störten und hierbei zeitweise auch Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen leisteten, wurden in Gewahrsam genommen.

Gegen die etwa eine Stunde andauernde, verbotene Veranstaltung skandierte zeitweise eine Gruppe von bis zu 40 Personen. Es kam zu keinen erwähnenswerten Zwischenfällen.

Die Polizeikräfte sicherten umfangreiches Videomaterial zur Verfolgung der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.

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