Für das sogenannte Lifestyle-House des Bauprojekts “Urban Soul” an der Poststraße/Ecke Maximilianstraße gegenüber dem Hauptbahnhof erhält die Urban Soul Development GmbH bis Mitte Dezember 2017 die Baugenehmigung. Unterdessen hat die Bezirksregierung Köln als Obere Bauaufsicht Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung für das daneben geplante Hotel entlang der Maximilianstraße und der Straße Am Hauptbahnhof.
Wie die Bezirksregierung der Stadtverwaltung am 30. November 2017 schriftlich mitteilte, sieht sie einen Widerspruch zwischen den Festsetzungen des Fluchtlinienplans B284 in der Fassung aus dem Jahr 1926 und dem beantragten Vorhaben. Die Festsetzungen des Fluchtlinienplans seien zu beachten und hiervon könne nicht befreit werden, so die Bezirksregierung.
Die Stadtverwaltung vertritt dagegen die Rechtsauffassung, dass dieser Fluchtlinienplan keine Wirksamkeit mehr hat, da von ihm seit den 1960er Jahren in erheblichem Umfang abgewichen wurde. Durch den Planfeststellungsbeschluss zum U-Bahn-Bau in den 70er Jahren sieht sie diesen historischen Plan ersetzt und deshalb als nicht mehr relevant an.
Um die größtmögliche Sicherheit für das Bauvorhaben zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2017 und dem Rat in dessen Sitzung am 14. Dezember 2017 vor, vorsorglich den Fluchtlinienplan aufzuheben. Die Beschlussvorlage ist bereits im Ratsinformationssystem eingestellt worden.
Neben den bereits genehmigten Arbeiten der Ten Brinke Group für das Maximiliancenter (ehemals Südüberbauung) haben für Urban Soul genehmigungsfreie Vorarbeiten begonnen. Diese können fortgesetzt werden.
Gegen die Erteilung der Baugenehmigung für das dritte Gebäude von Urban Soul, das City-Office (Parkhaus, Büro, Gewerbe) an der Rabinstraße, hat die Bezirksregierung Köln keine Bedenken.