Zusätzliche Schutzmaßnahmen auf dem Bonner Weihnachtsmarkt

Auf dem Bonner Weihnachtsmarkt gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Schutzmaßnahmen. Insbesondere die Kontrollen der 2G-Regel (geimpft, genesen) werden ausgeweitet. Um den Weihnachtsmarkt durchführen zu können, ist die Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienevorkehrungen notwendig. Daher bewertet die Stadt die geltenden Regelungen fortlaufend und justiert gegebenenfalls durch weitere Maßnahmen nach. Dazu steht sie in einem engen, konstruktiven Austausch mit der Polizei und den Schausteller*innen.

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Bonn: Ab 22. November: 2G in städtischen Kultur- und Sporteinrichtungen | Aktuelle Corona-Zahlen

Informationen zum Coronavirus in Bonn

Auf Beschluss des Krisenstabs der Stadt Bonn gilt ab Montag, 22. November, in allen städtischen Kultur- und außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie in Sporthallen und Schwimmbädern die 2G-Regel (geimpft, genesen). Damit reagiert die Stadt auf die sprunghaft steigenden Infektionszahlen.

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BONN: 2G-Regel ab 17. November bei städtischen Veranstaltungen

Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt bei städtischen Veranstaltungen in städtischen Räumen für Besucher*innen ab dem 18. Lebensjahr die 2G-Regel (geimpft, genesen). Das hat die Stadtverwaltung Bonn aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen beschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Konzerte, Theater/Oper, Veranstaltungen im Alten Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.

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Bonn: Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen an Allerheiligen

An Allerheiligen, Montag, 1. November 2021, haben das Kunstmuseum Bonn, das Stadtmuseum sowie das Haus der Natur für Besucher*innen geöffnet. Das Kunstmuseum öffnet seine Tore zu den gewohnten Öffnungszeiten von 11 bis 18 Uhr mit den Ausstellungen „Passierschein in die Zukunft – Joseph Beuys, Katinka Bock, Christian Jankowski, Jon Rafman“, „Ausgezeichnet #5: Sung Tieu – FALL“ sowie den Sammlungspräsentationen „Aufbruch in die Moderne. August Macke und die Rheinischen Expressionisten“ und „Nur nichts anbrennen lassen“.

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150.000 Euro für Betroffene der Flutkatastrophe

Bei einer spontan ins Leben gerufenen Aktion der Gleichstellungsstelle und des Personalrats der Stadt Bonn für von der Flutkatastrophe betroffene Kolleginnen kamen knapp 150.000 Euro zusammen. Neben Mitarbeitenden der Stadtverwaltung beteiligten sich auch zahlreiche Bürgerinnen an der Aktion.

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