Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021: Katrin Uhlig holt das Direktmandat in Bonn | Die Ergebnisse in den vier Bonner Stadtbezirken

Als Bonner Direktkandidatin zieht Katrin Uhlig (GRÜNE) in den 20. Deutschen Bundestag ein. Alexander Graf Lambsdorff (FDP) gelingt über die Landesliste der Einzug ins deutsche Parlament. Ob auch Jessica Rosenthal (SPD) und Christoph Jansen (CDU) über ihre jeweilige Landesliste dem neuen Bundestag angehören werden, war bis zur Verkündung des vorläufigen Endergebnisses für Bonn nicht klar.

Laut vorläufigem amtlichen Endergebnis gaben 25,24 Prozent der Bonnerinnen und Bonner, die zur Wahl gegangen waren, Katrin Uhlig ihre Erststimme. 25,12 Prozent der Stimmen erhielt Jessica Rosenthal, Christoph Jansen 24,37 Prozent. Alexander Graf Lambsdorff erreichte 12,60 Prozent. Prof. Dr. Hans Neuhoff (AfD) bekam 4,05 Prozent, Ilja Bergen (DIE LINKE) 3,63 Prozent, 5,0 Prozent entfielen auf die übrigen Kandidierenden.

Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl liegt aus

Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl liegt aus

Die meisten wahlberechtigten Bonnerinnen und Bonner sollten inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 26. September erhalten haben. Wer bis zum 5. September noch keine Benachrichtigung im Briefkasten hatte, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 6. September, bis Freitag, 10. September, das Wählerverzeichnis in den Wahlbüros einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Bundestagswahl 2021

Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden ab 23. August verschickt

Am Sonntag, 26. September 2021, finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. In Bonn sind rund 230.000 Bürger*innen ab 18 Jahren zur Wahl aufgerufen. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag, 23. August, verschickt.

Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag, 15. August 2021, mit erstem Wohnsitz in Bonn gemeldet waren, wurden in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen und erhalten nun in Kürze ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis zum 5. September noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann zwischen dem 6. und 10. September das Wählerverzeichnis in den Wahlbüros einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.