Abfallsammelfahrzeug der bonnorange AöR fährt vorbei. © bonnorange AöR / Jörn Wolter

bonnorange gibt Änderungen ab 2023 bekannt

Nunmehr zehn Jahre gibt es die bonnorange AöR. Am 26. April 2012 wurde für die „Langfristige Sicherung der öffentlichen Aufgabe Abfallwirtschaft in kommunaler Trägerschaft“ die Änderung der Rechtsform des damaligen Leistungszentrums Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (Amt 70) in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Mit der Beschlussfassung wurde die Umwandlung zum 1. Januar 2013 auf den Weg gebracht.

Auch im vergangenen Jahr hat der Rat Beschlüsse gefasst, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Auf diese weist bonnorange alle Bonner Bürger*innen hin.

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