Eilverfahren gegen „Jeck im Sunnesching“

Ein Beschwerdeführer hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die von der Stadt Bonn genehmigte Veranstaltung „Jeck im Sunnesching“ am Samstag, 27. August 2022, in der Bonner Rheinaue eingereicht. Bei der Stadt ist der entsprechende Schriftsatz am Dienstag, 23. August 2022, eingegangen. Die Stadtverwaltung wird den Antrag prüfen und dem Gericht ihre Stellungnahme fristgerecht bis Mittwoch, 12 Uhr, zukommen lassen. Wann das Gericht in der Sache entscheiden wird, kann die Stadt nicht sagen.

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