Silvester Feuerwerk

Hinweise für die Bonner Silvesternacht 2023-2024

Aus Sicherheitsgründen wird die Kennedybrücke in der Silvesternacht zeitweise für den Autoverkehr gesperrt. Ein Feuerwerksverbot in der Stadt gibt es nicht. Dagegen ist Feuerwerk in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten.

Die Stadt Bonn erwartet, dass in diesem Jahr wieder viele Menschen von der Kennedybrücke aus das Silvesterfeuerwerk beobachten wollen. Aus Sicherheitsgründen wird die Brücke deshalb voraussichtlich in der Zeit von 23:30 bis 2 Uhr für den Autoverkehr gesperrt.

Erst der Kurs – dann der Hund | Grundlagenwissen für werdende und neue Hundehalter

Anfang November startet ein neuer VHS Kurs „Erst der Kurs – dann der Hund“. Der Kurs vermittelt Grundlagenwissen für werdende und neue Hundehalter und alle, die über die Anschaffung eines Hundes nachdenken.

Die Teilnehmenden erhalten praktische Informationen zu allen Aspekten der Hundehaltung, zu Wesen und Ausdrucksformen von Hunden sowie rassespezifischen Eigenarten. Auch das angemessene und rücksichtsvolle Verhalten gegenüber Spaziergängern, Joggern und anderen Passanten sowie die Vermeidung von Konflikten mit Nicht-Hundebesitzern werden Themen sein. Die VHS lädt alle Interessierten zu einem unverbindlichen und kostenlosen Infoabend ein am Dienstag, 10. Oktober 2017, 18 Uhr in der VHS in Bad Godesberg, Am Michaelshof 2. Es wird um kurze Anmeldung gebeten auf www.vhs-bonn.de oder unter 0228 – 77 36 31.

Grillen in Bonn – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Grillen in Bonn - Die wichtigsten Fragen und Antworten
Grillen in Bonn – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Wer im Park oder am Rhein grillen möchte, muss auf einiges achten. Grillen ist in Bonn zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch sind dabei einige Regeln zu beachten: Es darf für Personen oder die Umgebung keine Brandgefahr bestehen. Auch sollen andere Personen nicht durch Rauch, Geruch oder Flugasche belästigt werden. Und Vorsicht! Nicht überall im Stadtgebiet darf gegrillt werden.

Wo darf man grillen?

Im Februar 2017 hat der Rat beschlossen, dass Grillen auch außerhalb von eingerichteten Grillplätzen erlaubt ist. Dabei ist aber einiges zu beachten! Grundsätzlich darf für Personen oder die Umgebung keine Brandgefahr bestehen. Auch darf es keine erhebliche Belästigung durch Rauch, Geruch oder Flugasche geben.
Grillen macht Freude. Gewusst wo, wie und wann.