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Bonn: Kein Verkauf mehr von städtischen Grundstücken
Hauptausschuss beschließt Neuregelung von Erbbaurecht und Erbbauzins.
Zukünftig werden städtische Grundstücke nur noch in Erbbaurecht vergeben. Der Hauptausschuss, der anstelle des Rates getagt hatte, fasste diesen Beschluss in seiner Sitzung am 4. Februar 2021. Damit folgt er dem Vorschlag der Verwaltung, die mit dieser Änderung das städtische Vermögen erhalten, Interessen der Stadt Bonn verbindlich durchsetzen und dauerhaft Einnahmen sichern will.