Bürgerbegehren „Seilbahnplanung stoppen“ unzulässig

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 4. April 2022 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Seilbahnplanung stoppen“ festgestellt.

Die Vertretungsberechtigten hatten eine rechtliche Vorabprüfung ihres Bürgerbegehrens beantragt. Wie die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme ausführte, ist das Bürgerbegehren unter mehreren Gesichtspunkten unzulässig.