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Fußball WM 2018: Außnahmegenehmigungen für öffentliches Rudelgucken in Bonn
Zur Fußball-Weltmeisterschaft in Russland (14. Juni bis 15. Juli 2018) wird es in Bonn die Möglichkeit für „öffentliches Rudelgucken“ geben. Eigentlich gilt in der Außengastronomie generell ein Beschallungsverbot. Im Gegensatz dazu dürfen aber alle Spiele der Fußball-WM bis 23 Uhr übertragen werden, da die Stadtverwaltung Gastronomen auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach Landes-Immissionsschutzgesetz erteilt.