Beschluss zur Neuauszählung des Bonner Rates rechtswidrig
Der Beschluss des Kommunalwahlausschusses, die Ratswahl neu auszählen zu lassen, ist nach Auffassung der Stadtverwaltung rechtswidrig: Es gibt keine Begründung für eine Gesamtauszählung.
Der Beschluss des Kommunalwahlausschusses, die Ratswahl neu auszählen zu lassen, ist nach Auffassung der Stadtverwaltung rechtswidrig: Es gibt keine Begründung für eine Gesamtauszählung.
Der Kommunalwahlausschuss der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. September 2020, das Endergebnis der Kommunalwahlen für den Rat und die Bezirksvertretungen vom 13. September nicht festgestellt.