Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge endet nicht automatisch mit Abschluss des Asyl-verfahrens

Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge erfolgte in Bonn – wie in vielen anderen Kommunen – un-ter anderem durch Verpflichtungserklärungen, zum Beispiel von bereits hier lebenden Verwandten. In diesen Fällen hat der Erklärende sich verpflichtet, für den Lebensunterhalt der aufgenommenen Flüchtlinge aufzukommen. Diese Verpflichtungserklärung endet nicht automatisch mit Abschluss des Asylverfahrens, wie das Bundesverwaltungsgericht nun wiederholt entschieden hat. Viele Familien und Organisationen verdienen große Anerkennung, dass sie die mit der Aufnahme von Geflüchteten verbundenen Schwierigkeiten und finanziellen…

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