SWB: 3G-Regeln in Bus und Bahn

In den Fahrzeugen von SWB Bus und Bahn gilt seit 24. November die so genannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste, die mit Bus oder Bahn unterwegs sind, müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies auch nachweisen können. Diese Regelung ist im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt. Bei ersten Stichprobenkontrollen von SWB Bus und Bahn und dem Ordnungsamt der Bundesstadt Bonn sind insgesamt 800 Fahrgäste kontrolliert worden. In 24 Fällen konnte der 3G-Nachweis nicht erbracht werden.

Betroffene müssen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Das Kontrollpersonal von Stadt und Stadtwerken hat aufgeteilt in mehrere Gruppen insgesamt in 23 Fahrzeugen Nachweise überprüft. Der Schwerpunkt lag dieses Mal in den Bahnen der Linien 16, 61, 62, 63 und 66.

Hintergrund der Kontrollen
SWB Bus und Bahn setzt die im Gesetz genannten Kontrollen stichprobenartig um und zwar gemeinsam mit dem Ordnungsamt, denn ein Verstoß gegen die 3G-Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nur von einer staatlichen Behörde mit einem Bußgeld sanktioniert werden kann. Fahrgäste, die gegen die 3G-Regel oder andere Bestimmungen verstoßen, werden aus den Fahrzeugen verwiesen.

Was bedeutet 3G?
Durch die 3G-Pflicht dürfen seit dem 24. November 2021 im NRW-Nahverkehr nur noch Personen mitfahren, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Pflicht gilt sowohl für Fahrgäste als auch für das Personal der Verkehrsunternehmen in den Fahrzeugen. So soll der Anstieg von Corona-Neuinfektionen eingedämmt werden.

Wo gilt die 3G-Pflicht?
Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, aber auch in Fern- und Nahverkehrszügen. An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich.

Wie wird die 3G-Pflicht kontrolliert?
Das SWB-Personal kontrolliert gemeinsam mit dem Ordnungsamt, ob jemand vollständig geimpft, genesen oder getestet ist. Für den aktuellen Impfstatus kann entweder der Impfpass oder der QR-Code mit Datum der Zweitimpfung vorgezeigt werden. Fahrgäste werden gebeten auch Ausweispapiere für den Abgleich persönlicher Daten bereitzuhalten. Erbringen sie den 3G-Nachweis nicht, können sie vom Kontrollpersonal des Fahrzeuges verwiesen werden.

Welche Tests werden anerkannt? Wie alt darf ein Test sein?
Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Was gilt für Kinder und Schülerinnen und Schüler?
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen keinen Nachweis erbringen. Das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die einen Schülerausweis vorzeigen müssen. Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und weiteren Hochschulen sind jedoch nicht von der 3G-Regel ausgenommen.

Wie lange gilt die 3G-Pflicht im Nahverkehr?
Die 3G-Nachweispflicht gilt vom 24. November 2021 bis vorerst 19. März 2022.

Kommentare sind geschlossen.