Straßenmusik in Bonn wieder erlaubt

Die Stadt Bonn als zuständige Ordnungsbehörde hat ein Hygienekonzept entwickelt, um Straßenmusikerinnen und -musikern wieder die Möglichkeit zu geben, in der Bonner Innenstadt zu musizieren. Dies war aufgrund der Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie bislang untersagt.

Ab Montag, 3. August 2020, werden nun wieder Spielerlaubnisse erteilt. Diese enthalten die Auflage, dass das Musizieren nur noch an vorgesehenen Standorten möglich ist. An den entsprechend ausgewählten Plätzen wurden durch das Ordnungsamt Markierungen angebracht, die auf den notwendigen Mindestabstand zwischen den Musikerinnen und Musikern zum Publikum hinweisen.
Das Musizieren in Bonn ist nur mit einer gültigen Spielerlaubnis zulässig. Diese Erlaubnis erhalten Musikerinnen und Musiker nach einer Vorsprache bei den Bürgerdiensten, Abteilung Ordnungsangelegenheiten, bei der sie unter anderem auf die entsprechenden Auflagen hingewiesen werden. Für weitere Informationen stehen die Kolleginnen und Kollegen im Fachbereich unter der Rufnummer 0228 – 77 25 45 zur Verfügung.

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