Stadt Bonn stellt Halteverbote für Karnevalszüge auf

Die Stadt Bonn stellt zurzeit entlang der Karnevals-Zugwege Halteverbote auf. Sie gelten nur an den Tagen der Karnevalsumzüge. Die Bürgerdienste der Stadt Bonn bitten die Verkehrsteilnehmenden, sich auf diese Situation einzustellen.

Die Halteverbote stehen entlang der Zugwege und gelten in Beuel an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019, und an Karnevalssonntag, 3. März 2019. In Bad Godesberg findet der Karnevalszug an Karnevalssonntag, 3. März 2019, sowie in Bonn an Rosenmontag, 4. März 2019, statt.

Fahrzeuge, die den Zugweg behindern, müssen abgeschleppt werden. Daher appelliert die Stadt Bonn an alle Verkehrsteilnehmenden, nicht im Aufstellbereich und entlang der Strecke zu parken. Nur so wird für alle Beteiligten ein schöner und störungsfreier Karnevalszug möglich.

Die Zugwege können in der diese Woche auf bonn.de eingesehen werden.

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