„Spezieller Marktpreis“ unterstützt geförderten Wohnraum

Der Rat beschließt, dass beim Verkauf von städtischen Grundstücken für den öffentlich geförderten Wohnungsbau bei der Kaufpreisfindung eine Minderung des Grundstückswertes berücksichtigt wird. Dies soll die wirtschaftlichen Nachteile des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ausgleichen. Die Mietpreis- und Belegungsbindung wird dabei von 25 auf 30 Jahre erhöht.
In Bonn fehlt es an öffentlich gefördertem Wohnraum. Um Bauprojekte in diesem Bereich schneller umsetzen zu können und Investoren zu ermutigen, beschloss der Rat der Stadt Bonn jetzt ein wichtiges Instrument. Beim Verkauf von städtischen Grundstücken für den öffentlich geförderten Wohnraum wird zukünftig eine Minderung vom Grundstückswert einberechnet.

Die Höhe der Minderung wird über einen rechnerischen Ertragsvergleich zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau ermittelt. Hierbei gehen die jeweils spezifischen Bedingungen des Grundstücks, des Wohnungsbauvorhabens sowie der jeweils gültigen Dauer und Bedingungen der Wohnungsbauförderung ein. Daraus ergibt sich der „spezielle Marktpreis“.

Dadurch soll der wirtschaftliche Nachteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ausgeglichen werden. Die Bodenwerte für Grundstücke sind aktuell sehr hoch, so dass sie durch die reduzierte Miete im öffentlich geförderten Wohnbau nicht refinanziert werden können.

Der Rat beschloss auch, dass städtische Grundstücke, die für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind, zukünftig nur noch unter der Bedingung einer insgesamt 30-jährigen Mietpreis-und Belegungsbindung vergeben werden. Bislang lag die Bindung bei 25 Jahren.

Zudem wird die Vebowag bei der Vergabe von städtischen Grundstücken über Direktvergaben bevorzugt berücksichtigt.

Kommentare sind geschlossen.