Schlamperei im SGB so nicht mehr hinnehmbar – Sozialliberale fordern Konsequenzen

Die Sozialliberalen haben heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Unbekannt gestellt. Der Straftatbestand der Untreue steht im Raum. Hintergrund ist der Skandal um zu viel gezahlte Gelder an eine von der Stadt beauftragten Reinigungsfirma, der im vergangenen Jahr bekannt geworden ist.

Die Überzahlung erfolgte, weil zu hohe Stundensätze abrechnet wurden, auf die hatte die Firma jedoch keinen Anspruch. Als die Stadt die Zahlungen an das Unternehmen für zwei Monate aussetzte, um den zu viel gezahlten Betrag auszugleichen, schaltete die Firma mit der Begründung einen Anwalt ein, dass durch die monatelangen Zusatzzahlungen ein rechtskräftiger Vertrag entstanden sei. Der entstandene Schaden wird auf eine sechsstellige Summe beziffert, die sich schlimmstenfalls auf bis zu 750.000 Euro summieren kann.

Es ist zu dem Fehler gekommen, weil es im Städtischen Gebäudemanagement eine unklare Aufgabenverteilung und fehlende Kontrollmechanismen gebe und es zudem zu schlichter Schlamperei kam. Die einzelnen Arbeitsabläufe innerhalb des SGB entsprechen, zumindest teilweise, nicht den städtischen Richtlinien.

„Es ist eben nicht so, dass diese Vorgänge nach dem Motto, wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler, zu entschuldigen wären“, so Sebastian Kelm,Stellvertretender. Fraktionsvorsitzender der Sozialliberalen

„Es muss einem so vorkommen, als habe die kommissarische Leiterin des SGB ihren Laden nicht im Griff“, so Kelm weiter.

„Wenn für die Prüfung von einzelnen Rechnungen vertragliche Grundlagen nicht herangezogen werden, dann ist dies ein Verhalten, welches zumindest grob fahrlässig ist“, ergänzt Felix Kopinski, Fraktionsvorsitzender der Sozialliberalen.

„Wir haben wir uns entschlossen, diesen gesamten Vorgang durch die Staatsanwaltschaft Bonn genauer prüfen zu lassen. Wir sehen hier den Anfangsverdacht des Straftatbestandes der Untreue“, so Sebastian Kelm.

Um die Verwaltung und Organisation der städtischen Liegenschaften zu verbessern, wurde vor einigen Jahren extra das Städtische Gebäudemanagement gegründet. Jetzt zeigt sich allerdings erneut, dass diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Seit Jahren wird das SGB kommissarisch geführt. Das Städtische Gebäudemanagement bedarf dringend einer Reform.

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