„Querdenker“ offensichtlich Fall für Verfassungsschutz | Landesversammlungsgesetz wird nächstes Jahr kommen

Am Samstag hat in Bonn eine verbotene Querdenker-Demonstration stattgefunden. Bei der Aktion ist es zu zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung und sogar Widerständen gegen die Polizei gekommen. Vor den gefährlichen Aktionen der Querdenker warnt der Bonner Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christos Katzidis:

„Es ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht, sich friedlich ohne Waffen und ohne Anmeldungen zu versammeln. Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter unseres Rechtsstaates. Diese Recht gilt allerdings nicht uneingeschränkt und vor allem immer in Abwägung zu anderen Grundrechten, wie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Es ist unerträglich, wie sich diese Corona-Leugner über alle Vorschriften, Anordnungen der Polizei und sogar gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzen und andere gefährden. Ich bin froh, dass die Polizei konsequent vorgegangen ist und auch Ingewahrsamnahmen ausgesprochen hat.
Die Querdenker sind mittlerweile nach meiner Überzeugung ein Fall für den Verfassungsschutz, da sie immer hemmungsloser öffentlich zeigen, wie sie unseren Staat und sogar gerichtliche Entscheidungen leugnen bzw. ablehnen und sich sogar darüber hinwegsetzen.
Marktplatz, Sternstraße oder Friedensplatz sind keine geeigneten Plätze in einer Pandemie mit so vielen Versammlungsteilnehmern, wo das Abstandhalten zum Schutze anderer notwendig ist. Das Verhalten der Querdenker-Bewegung werden wir auch parlamentarisch nicht hinnehmen. Spätestens im nächsten Jahr wird es ein Landesversammlungsgesetz in NRW geben. Wir wollen, dass ein zukünftiges Landesversammlungsgesetz auch eine Strafvorschrift enthält, bei der viele Aktionen der Querdenker-Bewegung zukünftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft sein werden, sondern als Straftaten. Gespräche und Debatten hierzu haben bereits stattgefunden.“

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