OGS-Ausbau: Bonner Rat beschließt Priorisierung von Baumaßnahmen

Ab 2025 sollen Grundschulkinder in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Betreuung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) haben. Auch an den städtischen Grundschulen in Bonn sind verschiedene Baumaßnahmen notwendig, um künftig ausreichend Plätze anbieten zu können. Da aus Kosten- und Personalgründen nicht alle notwendigen Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden können, hat die Verwaltung ein Konzept zur Priorisierung erarbeitet. Dieses hat der Hauptausschuss anstelle des Rates jetzt beschlossen.

Die Bonner Schulbauleitlinie soll dabei als Leitfaden für eine interessengerechte Bedarfsermittlung dienen. Für jede Grundschule wird den jeweiligen räumlichen Soll-Vorgaben die konkrete räumliche Ist-Situation gegenübergestellt. Die Diskrepanz zwischen diesen beiden Werten legt die Priorität fest. Dieses Vorgehen bietet eine objektive und transparente Entscheidungsgrundlage, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.

Die Ermittlung der Priorität erfolgt im Rahmen eines einheitlichen „Rankings“ gesamtstädtisch. Unabhängig des Stadtbezirks sollen Baumaßnahmen an Grundschulen mit dem höchsten Handlungsbedarf zuerst umgesetzt werden.

Folgende Kriterien dienen der Festlegung der Priorität:

  • Belegung (festgelegte bzw. perspektivische Zügigkeit, Schülerzahl),
  • Raum- und Flächenkapazitäten (Tages-, Themen- und Differenzierungsräume vs. Soll-Fläche nach Schulbauleitlinie),
  • Essenssituation (Essensräume, Fläche, Sitzplätze, Schüler vs. Soll-Fläche nach Schulbauleitlinie bei 100 prozentiger Auslastung),
  • OGSplus-Quote (OGS-Konzept zur Integration von Kindern mit besonderen Förderbedarfen).

Die einzelnen Parameter werden anhand einer auf Prozentwerten basierenden Skala gewichtet und gewertet. Daraus ergibt sich eine Rangliste, welche den Handlungsbedarf an den städtischen Grundschulen abbildet.

Demnach fallen 18 Schulen in die Kategorie mit priorisiertem Bedarf für notwendige Baumaßnahmen. An weiteren 9 Schulen gibt es Handlungsbedarf, der allerdings nicht ohne weiteres umgesetzt und mit Priorität behandelt werden kann, da keine Flächen für Erweiterungsmaßnahmen vorhanden sind. An diesen Standorten ist eine weitergehende Klärung notwendig. An vier Schulen kann der Bedarf durch die Umwidmung von Räumlichkeiten gedeckt werden. 21 Schulen ermöglichen bereits räumlich eine „OGS für alle“ oder es laufen bereits Planungen bzw. entsprechende Baumaßnahmen.

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